Hallo bea,
grundsätzlich müssen Sie sich nicht weiter mit der Maßnahmenummer befassen, da es sich dabei lediglich um ein verwaltungsinternes, organisatorisches Zuordnungskriterium Ihres Rentenversicherungsträgers handelt. Diese Nummer setzt sich zusammen aus der Art der Maßnahme (z. B. medizinische Rehabilitationsmaßnahme oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) und einer einer Nummerierung, die die Anzahl der beantragten Leistung (egal ob bewilligt oder abgelehnt) widerspiegelt.
Für eine korrekte Zuordnung ist es wichtig, dass Sie - wenn Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Kontakt treten wollen - Ihre Rentenversicherungsnummer angeben.