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Mangelhafter Rehabericht - Was tun?

von Petra12412.08.2013 | 11:17
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5 Antworten
Ich habe nach einer medizinischen Reha, der eine berufliche Reha folgen sollte, erst gemerkt das mit dem Rehabericht etwas nicht stimmt, als die RV die berufliche Reha, ablehnte. Die Begründung war immer, die Rehaklinik hätte festgestellt, das es überhaupt keine gesundheitlichen Einschränkungen gibt. Ich bat daraufhin die Klinik um Zusendung des Rehaberichtes. Diesen lies ich in einer vorbehandelnden Klinik prüfen. Es stellte sich heraus, das der Sozialmedizinische Befund nicht mit den Diagnosen übereinstimmte. Die gesundheitlichen Einschränkungen waren genau beschrieben, die Diagnosen wurden genannt, waren aber als Diagnose nicht in das Blatt 1 des Berichtes (Enddiagnosen und Einschränkungen) eingetragen worden. Ebenso waren die Einschränkungen bzgl. des Haltungs- und Bewegungsapparates im Sozialmedizinischen Befund beschrieben, aber nicht in Blatt 1 eingetragen worden. Man sagte mir das die RV unter diesen Umständen gar nicht anders entscheiden konnte. Auf Blatt 1 gab es keine einzige relevante Diagnose. Nachdem ich der RV mitgeteilt habe, das doch im Rehabericht alles steht, eben nur nicht auf Seite 1, wurde geantwortet, das nur die Enddiagnosen relevant sind. Es könne ja sein, das zum Ende der Reha alle gesundheitlichen Probleme behoben gewesen sind und die Klinik mit Absicht alle Diagnosen wieder hat fallen lassen. Ich habe nun die Abteilung Qualitätssicherung der Rehaklinik angeschrieben und dargelegt, das gestellte Diagnosen nicht in Blatt 1 mit den Enddiagnosen eingetragen wurden. Das auch völlig unpassende Textbausteine eingefügt wurden ist der nächste Mangel. Es wurden Therapien beschrieben, die ich gar nicht im Plan hatte und Krankheiten beschrieben (Metabolisches Syndrom = Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck) die zu einem anderen Patienten gehörten, weil gar nichts davon auf mich zutrifft. Meine Frage: Ist die Rehaklinik eigentlich verpflichtet den Rehabericht zu korrigieren? Immerhin hängt er mir jetzt wie ein Klotz am Bein. Aufgrund des Blatt 1 des Berichtes lehnt die RV jedwede Leistungen auf Teilhabe am Arbeitsleben ab. Das Gutachten der Rehaklinik wird höher bewertet als gegenteilige Befunde meiner behandelnden Ärzte und das Jobcenter kann nicht helfen, weil das Gutachten der Rehaklinik höherwertig sei als ein gegenteiliges Gutachten des Arbeitsamt-Amtsarztes.

5 Antworten

Rehaexperteam 12.08.2013 | 11:34
Manche Leute glauben immer noch, man könne in einem Rehabericht lesen wie in einem Buch ? Ein Rehabericht ist genau so verklausuliert wie ein Arbeitszeugnis. Man überprüft ihre Leistungsfähigkeit in der Reha nicht dort, wo Sie es glauben. Sondern immer dann, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Beim lockeren Spaziergang, beim Essen im Speisesaal, beim gemütlichen Beisammensein mit den Mitrehabilitanten u.s.w.
Karl-Heinz57am 12.08.2013 | 12:30
Das Spielchen mit den fehelhaften Reha-Entlassungsberichten kenn ich auch. Hab ich bisher von 5 Rehas zweimal erlebt. Der RV ist es übrigens egal, ob der Bericht fehlerhaft und/oder unvollständig ist. Das interessiert die nicht. Das einzige was Sie machen können: Schreiben Sie eine Beschwerde an die RV und schreiben Sie wichtige Dinge, die im Rehabericht vergessen wurden, mit rein. Meist setzt sich dann die RV mit der entsprechenden Klinik in Verbindung und prüft die Sachlage. Die Klinik ist rechtlich gesehen aber nicht verpflichtet, den Bericht zu korrigieren. Aber ne Beschwerde würd ich an Ihrer Stelle schreiben.
Petra124am 12.08.2013 | 15:10
Danke für die Antworten! und Nein, da war niemand unter Beobachtung, Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit ergab sich nicht aus Beobachtungen, sondern aus der Tatsache das man dem Arzt einmal zeigen durfte das man die Hände drehen kann (und ich habe keinen gesehen der das nicht konnte.) Ich habe auch der RV eine Richtigstellung zum Rehabericht zur Verfügung gestellt. Da wurde aber nichts gesagt wie man weiter damit verfährt. Falls die RV diesbezüglich die Reha-Klinik um Stellungnahme gebeten hat, wäre das ja schon mal ein guter Schritt. Ich war heute zu einem Vorgespräch beim Berufsförderungswerk und kann jetzt, wenn hoffentlich alles klargeht, mit Bildungsgutschein des Jobcenters eine 12-monatige kaufmännische Anpassungsqualifizierung mit Praktikum machen. Das habe ich vor allem einer sehr engagierten Fallmanagerin der Reha-Abteilung des Jobcenters zu verdanken die sich ihr eigenes Urteil gebildet hat. In dieser Maßnahme werde ich dann zwar etwas benachteiligt sein, weil die Leute die über die RV als berufl. Reha hinkommen mehr im Programm haben als ich mit Bildungsgutschein vom Jobcenter, aber es geht wenigstens etwas vorwärts.
SWam 13.08.2013 | 20:37
Ich hatte wegen meinem Rehabericht auch die DRV angeschrieben und musste letztendlich feststellen das es gar nichts bringt. Die Rehakliniken drehen das am ende so wie sie wollen und die DRV glaubt dann eher denen.
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