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Experten-Antwort

Maßgebende Altersgrenz im Jahr 1996

von Ludwig Hinzinger02.03.2012 | 09:22
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ab wann konnte im Jahr 1996 die Altersrente für langjährig Versicherte frühestens in Anspruch genommen werden? Nach Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge? Oder was das damals sogar schon nach Vollendung des 60. Lebensjahres mit Abschlägen möglich? Vielen Dank für die Antworten.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von öha kann nur zugestimmt werden.

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3 Antworten

öhaam 02.03.2012 | 13:00
"§ 36 SGB VI a.F: Altersrente für langjährig Versicherte Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie 1. das 63.Lj. vollendet und 2. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben." - kein Vorbezug möglich / kein Abschlag - ggf. Hinzuverdienstgrenze zu beachten § 41 regelte damals die geplante 'Flexibiliseirung der Altersgrenzen' ergänzt vom RRG 1999 (welches durch Wechsel der Regierung erst ausgesetzt und dann 'verschlimm-bessert' wurde) Mit 60 abschlagsfrei konnten damals ggf. aber Frauen, Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige sowie Arbeitslose in die Altersrente gehen - die Altersteilzeitler wurde da gerade erst 'erfunden' ;-)
DarkKnight RVam 05.03.2012 | 07:22
@öha: Die Frage war......wann man 1966 eine Altersrente in Anspruch nehmen konnte.... Zu dieser Zeit hat noch keiner an das SGB VI gedacht, geschweige denn an unterschiedliche Altersrenten! Hallo Ludwig, 1966 konnte man nur mit 60. vorzeitig eine Altersrente bekommen, wenn man 1 Jahr arbeitslos war (galt für Arbeiter und Angestellte). Diese Altersrente hatte dann keinen Abschlag. Die normale Altersrgenze lag bei 65 Jahren. Erst ab 1972 wurden dann Altersrgenzen für langjährig Versicherte, Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige eingeführt. 8)
DarkKnight RVam 05.03.2012 | 07:26
....mea culpa...mea maxima ciulpa.... Hatte doch tatsächlich 1966 anstatt 1996 gelesen....... Meinen Beitrag einfach als kleinen Exkurs ansehen ;-) öha hat natürlich dann Recht......sorry
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