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Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben ...

von Franziskaner13.07.2012 | 06:39
1511 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich bin etwa 2 Monate bis 07.08.2012 krankgeschrieben. Vielleicht noch länger. Befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31.07.2012 aus und wird nicht verlängert. Arbeitslosengeldanspruch habe ich für 6 Monate. Bei wem stelle ich nun einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben? In einem anderen Thread hat mir der Experte geschrieben, dass ich das nicht entscheiden muss, wer eine Teilhabe bezahlt. Aber ich muss mich doch an die Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Rentenversicherung richten. Auch schon wegen unterschiedlicher Formulare. Welche Formulare nehme ich da? Danke. MFG

3 Antworten

oder soam 13.07.2012 | 07:35
Meist sind Sie bei der DRV am besten aufgehoben - kommt aber auch auf Ihr Alter an?!
???am 13.07.2012 | 07:55
Die Krankenkasse hat mit Leistungen zur Teilhabe nichts zu tun, dort wären Sie an der falschen Stelle. Ob Sie den Antrag bei der DRV oder bei der Agentur für Arbeit stellen, ist erstmal Ihre Entscheidung. Falls Sie den Falschen erwischen, schickt er den Antrag schon weiter. Und die Antragsformulare sind nicht so unterschiedlich, dass der andere nicht damit zurecht käme.
Schadeam 13.07.2012 | 08:06
Haben Sie schon 15 Beitragsjahre so sind Sie bei der DRV richtig. Haben Sie diese 15 Beitragsjahre nicht gehen Sie zur Agentur.
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