Hallo Helli,
solange noch unter 27 Jahre alt sind und sich in Ausbildung (in Ihrem Fall Studium) befinden, besteht auch der Anspruch auf Halbwaisenrente weiterhin. Voraussetzung ist, dass Sie als ordentlich Studierender immatrikuliert sind und die zeitliche Inanspruchnahme durch das Studium mindestens 20 Stunden wöchentlich beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung