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Experten-Antwort

Max. BU-Absicherung

von Gluecksschmied05.05.2011 | 09:07
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem habe ich mich bei einer Versicherung zum Thema Berufsunfähigkeit beraten lassen, was weitere Fragen aufgeworfen hat. Der Berater sagte mir z.B., dass ich meine private BU-Rente nicht zu hoch setzen dürfe, da sonst im Falle einer Berufsunfähigkeit der Vorwurf des Versicherungsbetruges im Raum stehen würde. Erst recht, wenn die private BU-Rente höher ist, als mein jetziges Netto. Außerdem sollte ich die gesetzlichen Leistungen wie z.B. EM- oder EU-Rente mit einkalkulieren. Die Aussage war: "Würden Sie in einem Leistungsfall zusammen mit der evtl. Rente der GRV ihr jetziges Netto überschreiten, dann würde durch ein gerichtliches Verfahren gegen Sie der "Riegel" vorgeschoben und Sie erhalten gar keine Leistung!" Fragen dazu: 1. Kann ich meine private BU-Rente wirklich nicht selbst bestimmen und z.B. 100% (oder mehr) meines Nettos absichern, sofern es die Versicherungsgesellschafft billigt? 2. Welche Leistungen kann ich überhaupt vom Gesetzgeber im Falle einer BU erwarten? -ich bin weit nach 1961 geboren. 3. Wie hoch wäre Ihrer Meinung nach die Ideale Absicherung für den Fall der BU? (z.B. XY % vom Netto ?) Vielen Dank im Voraus!!! LG, Gluecksschmied

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung empfehle ich Ihnen folgende Broschüren:

"Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance"

"Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle"

Die Broschüren können Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen.

Bezüglich der privaten Absicherung sollten Sie sich bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

???am 05.05.2011 | 10:34
zu 1. Wie hoch Sie sich absichern, ist grds. Ihre Entscheidung. Sie müssen nur die Beiträge zahlen können und die Versicheung den Vertrag annehmen. Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass die Versicherung die Angelegenheit sehr gründlich prüft und den Leistungsfall erstmal ablehnt, wenn die Leistung aus dem Vertrag höhr ist als Ihr Netto-Einkommen. Das kostet Zeit und Nerven, die Sie gerade dann evtl. nicht haben. Daraus gleich einen Betrugsfall zu machen, halte ich für übertrieben. Da würde ich vorher bei den in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften nachfragen. zu 2. Bei einer reinen BU erhalten Sie von der DRV bestenfalls eine Umschulung, keinesfalls jedoch eine Rente. zu 3. Eine reine BU bedeutet, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Die BU-Rente sollte also den evtl. Einkommensverlust ausgleichen. Ein Hilfsarbeiter in Vollzeit verdient in der Regel ab 800,- € aufwärts (je nach Branche, Region, Geschlecht ...). Die Differenz zu Ihrem Netto können Sie dann selbst ausrechnen.
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