Hallo Jens,
eine Höchstdauer für die Bearbeitung von Witwenrenten ist nicht festgelegt, da die Bearbeitungszeit vom jeweiligen Sachverhalt abhängt.
Weshalb die Arbeitsdauer bei Ihrem Antrag so lang ist, können wir hier leider nicht beantworten.
Auskunft über den Sachstand kann Ihnen nur die zuständige Sachbearbeitung geben.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam