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Experten-Antwort

Möchte keine Reha - macht mich krank!

von Kludigova25.09.2024 | 13:13
689 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich will, u.a. nach zahllosen Rehas, die mich jedesmal gesundheitlich zurück warfen, Antrag auf EU-Rente stellen. Daraufhin habe ich eine Reha genehmigt bekommen. Es graut mir jetzt schon wieder davor, vor allem im Winterhalbjahr. Alleine das Packen (ich kann nicht mehr schwer heben) überfordert mich vollkommen, auch dort wird eine Fitness verlangt, die ich nie wieder haben werde, und diese Häuser machen mich depressiv. Ich habe ständig Schmerzen und komme zuhause am besten klar damit, indem ich z.B. meinen Tagesablauf nach dem Schmerzlevel gestalte, mit Pausen usw. Wie kann ich das ablehnen? Hilft der Arzt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

wenn Sie eine Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, wird die Rentenversicherung erst einmal prüfen, ob auch eine Reha in Betracht kommt. Es gilt der Grundsatz : Reha vor Rente. 

 

Über die Rehabilitationsfähigkeit entscheidet allein der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Sollten Sie aktuelle Unterlagen vorlegen können, die den sozialmedizinischen Dienst in Ihrem Fall zu einer anderen Entscheidung gelangen lassen, können Sie diese jederzeit vorlegen. Die Rentenversicherung muss jedoch nicht die Einschätzung Ihres Arztes oder Psychologen teilen, sondern entscheidet aufgrund der gesetzlichen Vorgaben über die Rehabilitationsfähigkeit.

 

Niemand kann Sie zwingen, eine Leistung zur Rehabilitation anzutreten. 

 

Bitte sprechen Sie mit Ihren behandelnden Arzt. Dieser kann einschätzen und bestätigen, ob Ihnen eine Reha weiterhilft. 

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5 Antworten

Rehafähigkeitam 25.09.2024 | 15:08
Vor Antritt einer Reha muss ein Arzt die Rehafähigkeit bestätigen. Wenn er bestätigt, dass Sie nicht rehafähig ist, müssen bzw. dürfen Sie die Reha auch nicht antreten. Andererseits haben Sie bei BEantragung einer EM-REnte gegenüber der DRV auch eine Mitwirkungspflicht. Klären Sie das also zunächst mit Ihrem Arzt und setzen Sie sich dann mit der DRV in Verbindung zur weiteren Klärung.
KSCam 25.09.2024 | 15:53
Möglicherweise lehnt die DRV Ihre Rente wegen fehlender Mitwirkung ab, weil Sie nicht alles dafür tun die Rente abzuwenden? Aber das wissen wir im Forum nicht. Beim Koffer packen und diesen dann tragen kann man sich von Familie oder Freunden helfen lassen - das hört sich nicht als triftiger Grund an, denn die einzelnen Kleider in einen Koffer legen ist doch keine schwere Arbeit, zumindest keine körperlich schwere. Aber vielleicht schreibt Ihr Arzt Sie ja deswegen auch rehaunfähig? Und dann: siehe Satz 1!
Neue Koffer..am 25.09.2024 | 15:55
..haben Rollen und sind leichtgängig, müssen also nicht mehr geschleppt werden.
Rehaam 25.09.2024 | 16:03
Zahllose Rehas die Sie jedesmal gesundheitlich gesundheitlich zurück geworfen haben? Schon diese Aussage macht Ihren Beitrag unglaubwürdig. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, werden Sie um eine Reha kaum herumkommen. Auch Ihre Begründungen sind wenig glaubhaft. Und selbst wenn Ihnen Ihr Arzt eine aktuelle Rehaunfähigkeit bescheinigt, wird sich das sicherlich nicht positiv auf die Bewertung Ihrer Erwerbsminderung auswirken.
Kam 25.09.2024 | 16:13
Sie wollen die EM-Rente sofort und ohne Anstrengungen bekommen. Mitwirkungspflichten https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge-lexikon/M/mitwirkung…
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