Hallo,
wenn Sie eine Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, wird die Rentenversicherung erst einmal prüfen, ob auch eine Reha in Betracht kommt. Es gilt der Grundsatz : Reha vor Rente.
Über die Rehabilitationsfähigkeit entscheidet allein der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Sollten Sie aktuelle Unterlagen vorlegen können, die den sozialmedizinischen Dienst in Ihrem Fall zu einer anderen Entscheidung gelangen lassen, können Sie diese jederzeit vorlegen. Die Rentenversicherung muss jedoch nicht die Einschätzung Ihres Arztes oder Psychologen teilen, sondern entscheidet aufgrund der gesetzlichen Vorgaben über die Rehabilitationsfähigkeit.
Niemand kann Sie zwingen, eine Leistung zur Rehabilitation anzutreten.
Bitte sprechen Sie mit Ihren behandelnden Arzt. Dieser kann einschätzen und bestätigen, ob Ihnen eine Reha weiterhilft.