Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

MDE Erwerbsunfähigkeitsrente und Altersrente gleichzeitig ?

von t-erdmann@web.de04.07.2007 | 08:47
3232 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Forum, ich hätte gerne gewußt, was beim Eintritt der Altersrente mit einer wegen teilweiser Erwerbsunfähigkeit (MDE) von der Berufsgenossenschaft gezahlten Erwerbsunfähigkeitsrente passiert. Wird diese weitergezahlt, wenn ja, hat das Auswirkungen auf die Höhe der Altersrente ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "lotscher".

Es handelt sich hierbei um eine vom Gesetzgeber vorgegeben Anrechnungsvorschrift. Eine Beitragsermäßigung oder ähnliches ist nicht vorgesehen und daher nicht möglich.

4 Antworten

lotscheram 04.07.2007 | 09:10
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Berufsgenossenschaft keine Erwerbsunfähigkeitsrente zahlt, sondern eine Unfallrente. Unfallrenten werden in voller Höhe weiterhin gezahlt, auch, wenn gleichzeitig eine Rente der DRV gezahlt wird. Eine geleistete Unfallrente wird aber auf eine Rente der DRV angerechnet. Werden dabei Grenzwerte überschritten, (70% eines Zwölftels des Bruttojahreseinkommens der Berufsgenossenschaft * Rentenartfaktor), wird die geleistete Rente der DRV um den Betrag der Überschreitung gemindert.
t-erdmann@web.deam 04.07.2007 | 09:36
Wenn ich das richtig verstehe, nutzt die Unfallrente dem Versichterten also nur dann etwas, wenn sie höher als die Altersrente ist. Ansonsten spart die DRV einfach den Betrag, den die Unfallrentenkasse zahlt. Da müßte man als unfreiwilliger Beitragszahler zur DRV doch eigentlich eine Beitrags-ermäßigung bekommen, da man von dort auch nur weniger zurückbekommt - oder ?
lotscheram 04.07.2007 | 11:30
Ihre Auffassung, das die U-Rente nur etwas bringt, wenn sie höher als die Altersrente ist, stimmt nicht weil: 1. Die U-Rente generell in voller Höhe weitergezahlt wird, die Altersrente ebenfalls in voller Höhe, wenn der genannte Grenzwert nicht überschritten wird. 2. Die U-Rente in voller Höhe weitergezahlt wird und die Altersrente noch im Umfang eines Restbetrages, wenn die Überschreitung kleiner ist als die Altersrente. 3. Nur in der Fallkonstellation, wo die Überschreitung des Grenzwertes >= der Altersrente ist, käme die Altersrente für diese Zeit zum Ruhen. Im Übrigen, Beiträge an die Berufsgenossenschaftzur Absicherung des Unfallrisikos zahlt nur der AG, in die Rentenkase hingegen AG und AN. Hier gilt das Solidarprinzip und insofern auch andere Regelungen, wie beispielsweise eine solche der Anrechnung von weiterem Einkommen.
t-erdmann@web.deam 04.07.2007 | 11:59
Das Verhalten der RV ist zweifelsohne durch den Gesetzgeber bestimmt. Ich wollte damit ja auch nur meine persönliche Auffassung zum Ausdruck bringen. In der Regel bezahlt man eine Versicherung und bekommt eine Leistung. Man bekommt weniger Leistung, wenn man weniger zahlt. Dieses verbreitete Prinzip kann man bei der RV anscheinend nicht so anwenden. Hier kann man durchaus auch weniger Leistung bekommen und ist trotzdem gezwungen voll einzuzahlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026