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Experten-Antwort

MdE GdB

von RB C29.05.2024 | 11:24
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gegeben ist ein MdE von 30, ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde abgewiesen, weil bereits ein MdE festgestellt wurde. Wie verhält es sich mit einem Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB C, 

 

um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten zu können müssen Sie zusätzlich den weiteren Voraussetzungen bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sein. Dies liegt bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % vor.

 

Nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen mit Behinderung sind keine schwerbehinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX. Die Gleichstellung reicht daher für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht aus.

 

Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

 

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Fliederam 29.05.2024 | 11:35
Die Voraussetzung für die Altersrente für Schwerbehinderte ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (GdB > 50) zum Zeitpunkt des Antrags/Rentenbeginns.
Fast richtigam 29.05.2024 | 11:45
Ihre Aussage "Schwerbehinderteneigenschaft (GdB > 50)" ist nicht korrekt. Denn auch schon mit einem GdB = 50 gilt man als schwerbehindert.
Keine Schwerbehinderten-Status mit MDE von 30am 29.05.2024 | 11:56
Interessanter Link: https://soziales.niedersachsen.de/faq/behinderung-und-ausweis-fa… Zitat: Der Begriff Grad der Behinderung (GdB) gilt im Schwerbehindertenrecht als Maßstab zur Feststellung einer Schwerbehinderung. Die Bezeichnung Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird in der gesetzlichen Unfallversicherung angewendet. Eine durch Arbeitsunfall, Wegeunfall oder Berufskrankheit eingetretene körperliche oder geistige Beeinträchtigung wird mit einer MdE bemessen. Die Bezeichnung Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wird im sozialen Entschädigungsrecht (Versorgungsrecht) angewendet, z.B. für Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Opferentschädigungsgesetz (OEG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Infektionsschutzgesetz (IfSG)…. Die Feststellung einer MdE/eines GdS gilt immer zugleich auch als Feststellung eines GdB." (Zitat Ende) Insbesondere der letzte Satz in diesem Zitat ist spannend! Mit einem MDE von 30 hätten Sie dann zwar auch einen GdB von 3, wären damit aber NICHT "schwerbehindert", weil dafür ein GdB von mindestens 50 notwendig ist.
gut überlegenam 29.05.2024 | 13:23
Fast richtig hat aber Recht und Sie haben Unrecht und damit ist er kein Klugsch… 💩 Sie dürfen sich einen 🍪 nehmen.
Fliederam 29.05.2024 | 13:29
"Oh Mann!" ist nicht Flieder. Aber ja natürlich, es muss heißen GdB gleich/größer 50 oder "ab 50".
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