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Experten-Antwort

MDE/GDB

von RB04.04.2022 | 08:22
1773 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte gleich zwei Fragen :-) 1. wenn jemand eine MDE durch BG festgestellt bekommen hat, kann er dann die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. (Hinweis Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt wurde abgelehnt, weil MDE bereits festgestellt) 2. Wie wird die BG Rente auf die Altersrente abgerechnet oder umgedreht? Danke Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RB,

als Nachweis einer Schwerbehinderung gilt grundsätzlich der vom Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten ausgestellte Schwerbehindertenausweis. Für den Fall, dass kein Schwerbehindertenausweis vorliegt, gelten die zutreffenden Anworten von "Batrix" und "Mondkind". Das Thema der Anrechnung wurde ebenfalls von "Batrix" gut beschrieben.

Für konkrete Berechnungen anhand Ihrer Zahlen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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7 Antworten

Berndam 04.04.2022 | 08:36
Käme es durch BG Rente + DRV-Rente zu einer Überversorgung, wird die DRV-Rente gekürzt.
Batrixam 04.04.2022 | 08:54
Wenn der MdE der BG mindestens 50% beträgt, ist dies mit einem GdB gleichzusetzen und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann - wenn auch die Voraussetzung von 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten erfüllt ist - beansprucht werden. Die BG-Rente wird unabhängig von der gesetzl. Rente gezahlt. Aus den Berechnungsgrundlagen der BG-Rente wird ein sog. Grenzbetrag errechnet. Wenn die BG-Rente und die gesetzl. Rente zusammengerechnet diesen Grenzbetrag überschreiten, wird die gesetzl. Rente entsprechend um den überschrittenen Betrag gekürzt.
Valzuunam 04.04.2022 | 09:48
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Dabei war der 1.April vor drei Tagen. Leider ist das, was Sie schreiben vollkommener Blödsinn. GdB und MdE sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Für die Rente für Schwerbehinderte ist allein der GdB maßgeblich, selbst wenn die MdE 100% betragen sollte. Wenn die für den GdB zuständige Behörde meinte, sie bräuchte das medizinischen nicht zu prüfen weil ja die MdE schon feststeht, dann bitten Sie doch darum, dass auf Grund dessen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird (der ist ja noch an anderen Stellen hilfreich, wo Sie mit Ihrem BG-Rentenbescheid sicher nicht weiter kommen). P.S. Eigentlich unvorstellbar dass Sie so eine Auskunft bekommen haben - aber ist nicht mein Gebiet. Oder haben Sie dort am 01.04. angerufen?
Mondkindam 04.04.2022 | 10:01
Beatrix hat Recht. Hier ein Auszug aus der Kommentierung: Sind Versicherte nicht im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, kann das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft auch durch eine aktuelle Bescheinigung der für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständigen Stelle (zum Beispiel des Versorgungsamts oder einer Berufsgenossenschaft) nachgewiesen werden. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass zum beantragten Rentenbeginn ein GdB, ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS) oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 besteht.
Valzuunam 04.04.2022 | 11:47
Das mag ja sein, ich hatte ein solcher Verfahren ja auch angedeutet (auch wenn mir das unbekannt ist bzw. war). Dadurch ändert sich aber nichts daran, dass für Rentenversicherung nur der GdB zählt; auf welcher Grundlage die zuständige Behörde die Bescheinigung / den Ausweis erstellt ist für den Rentenanspruch egal. Aber dort kommen Sie mit einer MdE definitiv nicht weiter.
Valzuunam 04.04.2022 | 11:56
Ich hab gerade festgestellt, dass Sie nicht "irgendeine" Kommentierung sondern tatsächlich die der DRV zitiert haben. Glauben kann ich es nicht (aber ich bin ja lernfähig, wenn auch noch nicht sofort). Tatsächlich ist die Kommentierung auch in einem Punkt widersprüchlich, nämlich wenn von "der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zuständigen Stelle" die Rede ist, und dann als Beispiel die Berufsgenossenschaft genannt wird. Das passt nicht. Umso gespannter bin auch ich jetzt auf die Expertenantwort.
W°lfgangam 04.04.2022 | 17:41
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Hallo Valzuun, erforderlicher GdB für die Altersrente folgte schon 'immer' MdE, wenn kein GdB (50) vorliegt - was grundsätzlich nicht/kaum möglich ...die Fallzahlen dürften in den Promillebereich gehen. "Man wird alt wie eine ..." - da haben wir Gemeinsamkeiten :-) War vielleicht schon zu RVO/AVG-Zeiten so ...diese Erinnerung fehlt mir gerade eben ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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