Hallo RB,
als Nachweis einer Schwerbehinderung gilt grundsätzlich der vom Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten ausgestellte Schwerbehindertenausweis. Für den Fall, dass kein Schwerbehindertenausweis vorliegt, gelten die zutreffenden Anworten von "Batrix" und "Mondkind". Das Thema der Anrechnung wurde ebenfalls von "Batrix" gut beschrieben.
Für konkrete Berechnungen anhand Ihrer Zahlen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.