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MdK

von florian3127.03.2009 | 12:44
1126 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag, ich bin seit Juli 2008 krankgeschrieben. Im August mußte ich zum MdK. Dieser gab der DAK die Empfehlung mich zur Kur zu schicken. Es wurde ein Eilantrag gestellt, der jedoch vom Rentenversicherungsträger abgelehnt wurde. Daraufhin wurde Widerspruch eingelegt( auf anraten der DAK), über den bis zum heutigen Tage noch nicht entschieden wurde.Jetzt soll ich nochmals zum MDK. Ich habe doch alles gemacht,was die Krankenkasse von mir verlangt hat. Muß ich abwohl das Verfahren noch läuft wieder zum MDK. Bitte um Antwort. Florian 31

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 27.03.2009 | 13:03

Hallo Florian31,

bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand zu Ihrem Widerspruchsverfahren über die abgelehnte medizinische Reha-Maßnahme.

Über das Ergebnis informieren Sie bitte den Mdk. Der Mdk wird dann entscheiden, wie weiter verfahren wird.

6 Antworten

florian31am 27.03.2009 | 13:25
Hallo, ich bedanke mich ganz herzlich für die schnellen Antworten. Florian31
Jimmyam 27.03.2009 | 12:58
Ich denke schon. Klären Sie die Angelegenheit doch direkt mit dem MdK und weisen die auf das noch laufende Widerspruchsverfahren hin.
Corlettoam 27.03.2009 | 15:36
Selbstverständlich MÜSSEN Sie der Aufforderung zur MDK Untersuchung nachkommen, da die Krankenkasse Ihnen ansonsten die Krankengeldzahlung wegen fehlender Mitwirkung einstellt. Ob ein Widerspruch wegen dem abgelehnten Rehaantrag noch läuft, spielt hierbei keine Rolle. In diesem Zusammenhang wäre interessant , mit welcher Begründung die RV seinerzeit die Reha bei Ihnen abgelehnt hat. Wegen mangelnden Erfolgsaussichten ( also weil Sie zu krank für eine Reha waren ) oder weil die RV Sie nicht für so krank hielt, das eine med. Reha notwendig erschien ? Sollte Variante 2 der Fall gewesen sein, kann man die nochmalige Vorstellung beim MDK durchaus ja nachvollziehen.
florian31am 27.03.2009 | 17:04
Hallo Corletto, die Rentenversicherung hat als Begründung angegeben, das die letzte Reha erst 3 Jahre im Sommer 2008 her war. Diese Reha wurde jedoch wegen einer Rückenerkrankung und Erkrankung der Knie in einer orthop.Klinik durchgeführt. Im Oktober 2008 wurde sie wegen einer psychosomatischen Erkrankung (Mobbing in der Firma) beantragt. Florian 31
Corlettoam 27.03.2009 | 18:39
Danke für die Info. Med. Reha's werden - normalerweise - ja nur im Abstand von 4 Jahren gewährt. Wenn es aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen notwendig ist eine Reha früher durchzuführen . KANN selbige auch früher als erst nach 4 Jahren genehmigt werden. Das ist natürlich immer Auslegungssache was ist medizinisch absolut notwendig und schwerwiegend und was nicht. Die 4 Jahre sind dann aber diesen Sommer ja nun um und darum gehe ich mal stark davon aus, das ihr Widerspruch alleine deshalb sicher gute Erfolgschancen hat. Zumal es ja auch wie Sie schreiben um eine ganz andere Erkrankung geht. Viel Errfolg auf jeden Fall.
Chrisam 27.03.2009 | 23:02
Sie sollten aber keinen direkten Kontakt zum MDK aufnehmen. Ansprechparter für Sie ist immer die Krankenkasse.
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