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MDK

von ängstlich12.04.2010 | 13:04
1150 Ansichten
5 Antworten
Meine Krankenkasse will mich aus dem Krankengeld rausdrücken und über den Weg 51 SGB V i. V. m. §116 SGB VI in die Rente schicken. Jetzt habe ich einen Fragebogen (u. a. zu Gesundheit, Therapie, Arbeit, etc.) zur Vorlage beim MDK bekommen. Muss ich das ausfüllen (Mitwirkungspflicht etc.) oder welche Informationen kann die Kasse von mir verlangen??? -dringend-

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.04.2010 | 14:08

Ihre Frage betrifft den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich empfehle Ihnen daher, sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.

4 Antworten

ja wäre ...am 12.04.2010 | 13:21
sinnvoll, denn auch das gehört zu den Mitwirkungspflichten... über diesen "Umweg" schießen Sie sich selbst ins Knie und wenn die KK erstmal die Zahlung einstellt, ist guter Rat auch teuer ansonsten ist idt eine klassische Frage für das KV-Forum
Keine Angstam 12.04.2010 | 13:27
Gibt es den Fragebogen im Internet und um welche KK handelt es sich?
ängstlicham 12.04.2010 | 13:58
Internet weiß ich nicht, evtl. über die mdk-site, Krankenkasse ist die BarmerEK. Für die Rente "reicht" es nicht, will auch nicht. Ich habe nur das Gefühl, dass ich ein Kostenfaktor bin.
Keine Angstam 12.04.2010 | 14:23
Lassen Sie sich den Auftrag an den MDK zuschicken. Aus dem geht hervor, was der MDK beurteilen soll. Ihre Mitwirkungspflichten bestehen in der Mitteilung von Tatsachen, dem Erscheinen zur Untersuchung und der Teilnahme an erforderlichen Heilmaßnahmen, soweit die zur Entscheidungsfindung und Leistung erforderlich sind. Wenn Sie nicht wissen, um was es geht, können Sie auch nicht prüfen, ob eine Antwort erforderlich ist. Also fragen Sie, was der MDK beurteilen soll. Ansonsten kann man Ihnen nur den Beitritt zu einem Sozialverband raten, da die über entsprechende Erfahrung verfügen und Ihnen bei der Ausfüllung behilflich sein können. Ohne Kenntnis des Fragebogens kann Ihnen keiner was sagen, ob der OK ist.
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