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Experten-Antwort

Mdk entscheidet sich gegen den erlenten Beruf Konsequenzen für mich?

von Lorela11.04.2024 | 18:49
456 Ansichten
6 Antworten
Hallo, und zwar hat der mdk entschieden das ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dennoch möchte ich weiter dran bleiben und es versuche. Welche Konsequenzen kann dies für mich haben ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.04.2024 | 13:18

Hallo Lorela,

der Medizinische Dienst der Krankenkasse ist nicht das Thema dieses Forums. Bitte fragen Sie bei der Krankenkasse nach! 

5 Antworten

Krankenkasse will wahrscheinlich Krankengeld sparenam 11.04.2024 | 19:04
Falls Sie doch noch weiterarbeiten können, hat niemand etwas dagegen. Sollten Sie allerdings bereits längerfristig krankgeschrieben sein und aktuell absehbar auch noch länger krank bleiben und dann jetzt schon oder bald im Krankengeld-Bezug sind, wird sehr wahrscheimlich folgendes passieren: Die Krankenkasse fordert Sie auf , innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen und schränkt zusätzlich Ihr Dispositionsrecht ein. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird das Krankengeld nach Fristablauf sofort eingestellt. Je nach Ergebnis der Reha kann es dann passieren, dass Ihr Rehanatrag automatisch in einen EM-Rentenantrag umgewandelt wird. Und das ist i.d.R. auch der Grund, warum die Krankenkasse den Medizinischen Dienst (MD) einschaltet und dann zum Reha-Antrag auffordert. Die Krankenkasse möchte nämlich möglichst kurz und wenig Krankengeld zahlen bzw. bei Gewährung einer rückwirkenden EM-Rente einen möglichst großen Teil des bereits bezahlten Krankengeldes von der Rentenversichweung erstattet bekommen.
Das ändert nichtsam 11.04.2024 | 20:23
Lorela schrieb

Sorry hätte ich dabei schreiben sollen ich wurde schon ausgesteuert und das lief jetzt übers Arbeitsamt..

Krank wegen Unfall kein eigen verschulden

Tja, das ändert wenig bis nichts für Sie. Auch die Arbeitsagentur hat höchtwahrschenlich ein Interesse daran, Sie möglicht schenll loszuwerden in die EM-Rente. Und die Arbeitsagentur kann Sie genauso wie die Krankenkasse zur Stellung eines Reha-Antrages nach §51, SGB 5 auffordern mit den gleichen potentiellen Folgen für Sie.
andersam 12.04.2024 | 05:32
Wenn jemand nur im erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann, gibt es nur noch eine teilweise EM-Rente,wenn man vor dem 2.1.61. geboren ist. Wahrscheinlich geht es um LTA.
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