Hallo Frau Echerer,
unterhaltsrechtliche Verfahren betreibt das Amtsgericht. In der Vergangenheit hat man sich dort durchaus wehren, bzw. durchsetzen können. Vielleicht erfordert das etwas Geduld.
Sofern aber ein bereits erstelltes Gutachten in derselben med. Fachrichtung aus einem früheren Rentenverfahren exisitert, könnte die DRV dies in Kopie versenden. Allein zwecks Erstellung eines neuen Gutachtens kann man jedoch keinen Rentenantrag stellen.