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Experten-Antwort

Med. Gutachter sendet das Gutachten nicht

von Anneliese Echerer18.07.2016 | 14:53
1447 Ansichten
4 Antworten

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Nach meiner Scheidung 2015 wollte ich Nachehelichen Unterhalt einfordern. Nun kann ich seit einer Krebserkrankung 2010 nicht mehr voll Arbeiten. Mein Ex bestreitet dies, und so wurde ein med. Gutachter beauftragt. Dieser rückt seit Nov. 2015 das Gutachten nicht heraus, und ist tel. nicht erreichbar und beachtet Mahnungen des Gericht's nicht. Solange das Gutachten nicht vorliegt, kann ich weder Unterhalt noch Erwerbsminderungsrente beantragen. Ich kann nur Teilzeit arbeiten Und verdiene nur 1070 € wobei schon 540€ für Miete draufgehen. Unterm Strich bleibt mir nichts Von meinem Gehalt übrig.Meine Frage lautet:" Kann ich über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu einen Gutachten gelangen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Echerer,

unterhaltsrechtliche Verfahren betreibt das Amtsgericht. In der Vergangenheit hat man sich dort durchaus wehren, bzw. durchsetzen können. Vielleicht erfordert das etwas Geduld.

Sofern aber ein bereits erstelltes Gutachten in derselben med. Fachrichtung aus einem früheren Rentenverfahren exisitert, könnte die DRV dies in Kopie versenden. Allein zwecks Erstellung eines neuen Gutachtens kann man jedoch keinen Rentenantrag stellen.

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3 Antworten

Großvater Sorgam 18.07.2016 | 16:34
In solchen Fällen setzt das Gericht normalerweise ein "Zwangsgeld" fest "Wenn sie nicht bis...., dann.... (vier- bis fünfstelliger Betrag)...EUR." Fragen Sie doch mal das Gericht / oder Ihre anwaltliche Vertretung nach dem Zwangsgeld. Natürlich können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen - vollkommen egal ob das Gutachten (schon) vorliegt oder nicht. Das sollten Sie auch sofort tun. Denn desto später des Antrag, desto später ermittelt sich auch der Rentenbeginn.
Schadeam 18.07.2016 | 16:05
Wenn Sie Rente wegen Erwerbsminderung beantragen wird die DRV darüber entscheiden und es entstehen dort auch Gutachten, Arzt- oder Befundberichte. Diese können Sie natürlich anfordern.
Herz1952am 19.07.2016 | 14:07
Schreiben Sie doch dem Gutachter, dass Sie ihn schadenersatzpflichtig machen, wenn er die Herausgabe des Gutachtens weiter verzögert. Vielleicht hilft ihm das "auf die Sprünge". Ich hatte von Arbeitgeberseite aus einen ähnlichen Fall zu bearbeiten. Der Zahlungspflichtige hat seine Leistung nach Meinung des Geschäftsführers nicht mehr bringen können und das Gehalt wurde reduziert, auch ohne ärztliche Begutachtung.
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