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Experten-Antwort

med. Reha abgelehnung. zu krank oder gesund?

von Matthias125.11.2010 | 11:20
11388 Ansichten
16 Antworten

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Hallo Forum Erst der Text der Ablehnung Ihrem Antrag vom 14.09-2010 auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können wir nicht entsprechen. Begründung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können erbracht werden wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach $ 10 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn 1) die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger der seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. und 2) voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben abgewendet werden kann, oder b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe an Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen nicht erfüllt. Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch uns nicht erforderlich. Bin ich zu krank oder zu gesund für die Medizinische Reha? Zu meiner Person m 42, Zwei längere Klinik besuche (kein Entzug) in 18 Monaten, Psychotherapie aller 2 Wochen. Mehrere Diagnosen bekommen. danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mathias1,

der Bescheid bedeutet, dass nach den medizinischen Feststellungen Ihre Erwerbsfähigkeit

- nicht gemindert und

- auch nicht gefährdet ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird also eine Rehabilitation nicht für erforderlich gehalten.

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15 Antworten

Nixam 25.11.2010 | 11:24
Hallo Matthias1! Mit o.g. Bescheid hat man Ihnen mitgeteilt: Sie sind zu gesund, um eine medizinische Leistung zur Rehabilitation zu Lasten des RV-Trägers zu erhalten. Zumindest gefährden Ihre Leiden nicht Ihre Erwerbsfähigkeit. Viele Grüsse Nix
santanderam 25.11.2010 | 11:28
Steht doch in der Begründung: Nach unseren Feststellungen ist eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durch uns NICHT ERFORDERLICH. Ergo: keine Reha notwendig
Matthias1am 25.11.2010 | 11:57
Danke erst mal Es ist mir nach einem Medizinischen Gutachten durch das AA, angeraten wurden den Antrag auf medizinische REHA zu stellen und Teilhabe am Arbeitsleben durch die RV prüfen zu lassen. Bescheid habe ich gestern bekommen, das ich Teilhabe bekomme. Heist es nicht, erst Medizinische REHA dann Teilhabe am Arbeitsleben? Dann brauch ich keinen Widerspruch einlegen wegen der med. REHA.
Klemensam 25.11.2010 | 12:18
Gutachten des med. Dienstes der AfA spielen für die Beurteilung und damit die Bewilligung einer med. Reha und/oder einer Teilhabe am Arbeitsleben durch die RV keine Rolle. Und wenn Sie beides beantragt haben und die Teilhabe am Erwerbsleben jetzt statt der Reha genehmigt bekommen haben, haben Sie doch zumindest einen Teilerfolg erreicht. Und nein, eine med. Reha geht nicht zwangsläufig vor einer Teilhabe am Arbeitsleben. Das sind 2 verschiedene Dinge. Sie können aber natürlich jetzt gegen den ablehnenden Rehabescheid innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Ob die Erfolgsaussichten allerdings hoch sind kann man zumindest bezweifeln.
santanderam 25.11.2010 | 12:31
Matthias1 meint bestimmt REHA vor Rente :-)
Klemensam 25.11.2010 | 13:25
Ich denke @Matthias1 meinte damit, das seiner Meinung nach erst eine med. Reha erfolgen müsste um die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen bzw. zu klären was überhaupt gesundheitlich möglich ist und was nicht. Es ist ja auch oft wirklich der Fall , das erst nach einer med. Reha geklärt werden kann, was an weiteren Massnahmen wie z.b. Teilhabe am Arbeitsleben ( z.b. Umschulung etc. ) in Frage kommt. Da bei @ Matthias1 aber die med. Reha nicht für notwendig erachtet wird und damit abgelehnt wurde, bestehen also grundsäztzlich in seinem Fall - aus Sicht der RV - soweit keine gesundheitlichen Einschränkungen , die gegen die soifortige Genehmgiung einer Teilhabe am Arbeitsleben sprechen würden.
Matthias1am 25.11.2010 | 13:35
genau, Klemens hat recht, so habe ich es gemeint. danke
Machts Sinnam 25.11.2010 | 15:18
... also im Falle eines Widerspruches aufpassen, dass der nicht zu gut begründet wird: ich hatte nämlich den Fall, dass die DRV im ablehnenden Bescheid sagte, eine ambulante Therapie sei ausreichend und mit dem Widerspurchsbescheid meinte, es sei eine akute Krankenhausbehandlung erforderlich, für die die DRV aber nicht zuständig sei. Und das alles ohne weitere Atteste ... - Entscheidungsqualität?
Nein, es macht keinen Sinnam 25.11.2010 | 16:32
...der verdammte ignore-button ?!?!?!?!?!
Machts Sinnam 26.11.2010 | 16:49
... ist wieder aktiv!
Nixam 25.11.2010 | 12:29
Wir führen auch Leistungen zur Teilhabe durch, ohne dass vorher eine medizinische Leistung zur Rehabilitation durchgeführt wurde. Wo haben Sie dass denn gehört, dass auf jeden Fall eine medizinische Reha vorgeschaltet wird?!?!?! Nix
Nixam 25.11.2010 | 12:50
....hat er aber nicht gesagt.... ;-) Nix
Macht wirklich keinen Sinnam 26.11.2010 | 09:35
Wer Ihre Beiträge liest, bekommt durchaus seine Zweifel...., das eine akute Krankenhausbehandlung in Ihren Fall hilft. Da ist woghl eine langwierige psychsiche STATIONÄRE Behandlung eindeutig sinnvoller.
Macht wirklich keinen Sinnam 27.11.2010 | 12:24
..und hat wieder vollkommen Recht. Sie armer kranker Mensch.
Elliam 28.11.2010 | 11:20
Verehrter Matthias, was soll diese Anmerkung? Glauben Sie, wenn Sie betonen, dass Sie nicht suchtkrank sind, stehen Sie in einem besseren Licht da... oder umgekeht: Ist jemand, der HIilfe und Reha-Maßnahmen wegen einer Suchterkrankung beantragt, negativer ist, als Sie. Suchterkrankungen sind Erkrankungem wie jeder andere und nur in den Köpfen verschiedener Unwissener, schwirrt immer noch die Vorstellung umher, dass diese Erkrankungen 'negativer' sind als andere. Sozusagen: Krebs Platz 1 Sucht Platz 10 Ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie mit einerhandfesten Suchterkrankung eine erste medizinische Reha mit Sicherheit genehmigt bekommen hätten und dass Ihr psychosomatische Erkrankunng alleine offenbar nicht dafür ausreicht. Im übrigen nennt sich eine Reha für Suchtkranke nicht 'Entzug'. Den kann man in jedem Krankenhaus machen und dauert zwischen 1 Woche und 4 Wochen. Eine Reha für Suchterkrankungen nennt sich 'Entwöhnungsbehandlung' und beginnt am ca. 2 Monaten.
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