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Experten-Antwort

Med. Reha bei EM Rente

von Sigrid26.02.2016 | 06:59
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4 Antworten

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2012 hatte ich eine med. Reha, Ende 2012 wurde ich arbeitslos, 2013 LTA mit beruflicher Reha und seit Ende 2015 beziehe ich eine volle EM bzw. Arbeitsmarktrente. Kann ich nun über die DRV oder KK einen neuen med. Rehaantrag stellen und hat dies Vor- oder Nachteile bei der Rente? Ich denke da an ein erneutes Gutachten, welches am Ende der möglichen Reha erstellt würde. Das erste Gutachten war in sich sehr widersprüchlich und ich musste zu einer weiteren Begutachtung. Danke und Gruß an alle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich können Sie trotz Erwerbsminderungsrentenbezug eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen. Der §10 SGB VI definiert die persönlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitationsleistung so:“…bei denen voraussichtlich bei geminderter Erwerbsfähigkeit die Leistungsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt wird oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.“ Eine Linderung des Leidens allein reicht nicht für den Tatbestand „Wesentliche Besserung“ aus. Ihr Rentenversicherungsträger muss zumindest von diesen Erfolgsaussichten ausgehen. Ob Sie mit der Reha Ihre Erwerbsminderungsrente „gefährden“ wird erst danach feststehen. Ziel der Reha-Leistung ist aber eindeutig die Wiederherstellung / Verbesserung Ihrer Leistungsfähigkeit.

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3 Antworten

Saskiaam 26.02.2016 | 08:09
Und was soll das bringen? Welches Ziel verfolgen Sie damit? Nur, dass ein Gutachten anders ausfällt? Es könnte dann auch so ausfallen, dass die Ärzte dort sie für voll arbeitsfähig halten und die Rente wieder entzogen wird. Ich würde mir das gut überlegen.
Sigridam 26.02.2016 | 08:18
Danke Saskia, genau das befürchte ich! Also besser keinen med. Reha-Antrag stellen und schlafende Hunde schlafen lassen.............
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