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Experten-Antwort

med. Reha bewilligt, was ist wenn ich arbeitslos werde

von Buchwurm21.06.2015 | 13:31
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Mir wurde eine 5-wöchige med. Reha bewilligt. Leider hat die empfohlene Klinik über 4 Monate Wartezeit. Nun ist damit zu rechnen, dass ich in den nächsten Monaten arbeitslos werde, da mein Chef über 80 Jahre alt und das Unternehmen überschuldet ist, Mein Chef hat keinerlei Mittel, die Schulden zu bezahlen insofern ist es nur noch eine Frage der Zeit bis die Pleite eintritt. Suche schon seit 2 Jahren einen neuen Job, bin aber mit 48 viel zu alt für den Arbeitsmarkt. Was wird aus meiner Reha, wenn ich arbeitslos werde. Kann ich die dann trotzdem in Anspruch nehmen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Buchwurm,

die Arbeitslosigkeit hat keine Auswirkungen auf die Bewilligung der Reha. Inwieweit die Reha Auswirkungen auf die Dauer des ALG-Bezuges hat, kann Ihnen das Arbeitsamt erläutern.

Sollte zu Beginn der Reha das Arbeitsverhältnis noch bestehen, erhalten Sie - wie bei einer Krankschreibung - Lohnfortzahlung. Bei Bezug von Lohnersatzleistungen (KG oder ALG) erhalten sie für die Dauer der Reha grds. Übergangsgeld von der DRV.

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7 Antworten

Onkel Ottoam 21.06.2015 | 15:17
Eeine Arbeitslosigkeit hat keinen Einfluß darauf, eine genehmigte REHA anzutreten.
Herz1952am 21.06.2015 | 15:31
Hallo Buchwurm, ja, Sie können. Zur Arbeitssituation: Wenn Ihr Chef Insolvenz anmeldet (hoffentlich rechtzeitig) und der Insolvenzverwalter ein vernünftiger Mensch ist (habe ich bereits schon mal erlebt), erhalten Sie bis zur Insolvenzeröffnung Insolvenzgeld (genau so hoch wie ALGI). Ich schrieb hoffentlich und vernünftig, weil es seltene Schwierigkeiten gibt, wo es nicht optimal läuft. Bei Insolvenz gelten allerdings kürzere Kündigungsfristen, wahrscheinlich werden Sie dann mit sofortiger Wirkung "freigestellt" und melden sich sofort mit dem Kündigungsschreiben beim Arbeitsamt. Sie können das Amt/Agentur (ist egal, wie man's nennt), auch schon vorher benachrichtigen. Dies gilt bereits bei Insolvenzantrag und ein Einsetzen eines Insolvenzverwalters. Es folgt ALG I (nach der Kündigungsfrist) bis zur Insolvenzeröffnung Insolvenzgeld (falls Sie vorher keinen anderen Arbeitsplatz finden). Über Einzelheiten werden Sie schon durch den Insolvenzverwalter aufgeklärt. Sie müssen sich allerdings auch sofort um einen Arbeitsplatz bewerben, wie erfolgversprechend das ist, haben Sie leider schon erfahren müssen. Aber Ihrer Reha dürfte eigentlich nichts entgegenstehen. Es sei denn, Sie verzichten freiwillig drauf, falls Sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen, der Ihnen wichtiger ist als die Reha-Maßnahme. Falls Sie arbeitsunfähig werden, kann Ihnen nicht zugemutet werden, eine "Verweisungstätigkeit" anzunehmen, falls der Medizinische Dienst der KK oder des Arbeitsamtes dies für zumutbar hält, also die Arbeitsunfähigkeit nicht anerkennen sollte. Es bleibt mir nur noch, Ihnen zu wünschen, dass Ihre volle Arbeitskraft und Gesundheit wieder hergestellt werden kann und Sie doch noch einen neuen Arbeitsplatz bekommen.
Herz1952am 21.06.2015 | 16:17
Hallo Buchwurm, sehr tragisch, die ganze Geschichte. Sie können auch als Mitarbeiter die Insolvenz beantragen, falls Sie Ihr Gehalt nicht bekommen. Spätestens, wenn die Sozialabgaben nicht abgeführt werden, wird dies die Krankenkasse tun. Da gibt es nicht einmal Stundung der Sozialbeiträge. Voraussetzung ist allerdings, dass diese auch richtig angemeldet wurden. Wer ist dafür zuständig? Vielleicht zahlt Ihr Chef das alles noch aus seinem Privatvermögen. Vielleicht macht er sich schon - ohne, dass er sich dessen bewusst ist - der Insolvenzverschleppung schuldig (Straftat!) und er reitet sich vollends in den Ruin. Ich würde Ihnen auf jeden Fall raten, Ihr/e Bedenken mal mit einem Fachanwalt für Sozialrecht durchzusprechen. Vielleicht ist es Ihnen möglich noch größeres Leid von sich, als auch von Ihrem Chef abzuwenden. Viele Harz IV oder Sozialhilfe-Empfänger waren vorher "Selbständige Unternehmer". Vielleicht setzt er auf eine "biologische Lösung". Wie gesagt: Sehr tragisch für alle Beteiligten. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Chef, dass die Sache noch annehmbar ausgeht.
Buchwurmam 21.06.2015 | 15:51
Vielen Dank für die Antworten. Wird die Zeit der Reha von den 12 Monaten Arbeitslosigkeit abgezogen? Bekomme ich während der Reha trotzdem mein Arbeitslosengeld? Auf meinen Schultern lastet das Familienhaupt- einkommen, da mein Mann nach einer schweren Krebserkrankung nur einen Job zum Mindestlohn finden konnte. an Herz1952: Insolvenz wird es bei uns wohl nicht geben, da keinerlei Firmenbesitz zu Geld gemacht werden kann. Wir sind auch nur noch 3 verbliebene Arbeitnehmer, wovon ich die einzige Volllzeitkraft bin. Eigentlich müsste der Geschäftsbetrieb einfach nur eingestellt werden, aber mein Chef sträubt sich mit Händen und Füssen, da er persönslich haftender Gesellschafter ist und für die Schulden mit seinem Privatvermögen haftet. Privat ist er aber auch schon total verschuldet. Hat nicht für die Rente vorgesorgt, daher lässt er die Firma immer weiterlaufen. Das geht wohl solange bis die Banken die Kredit kündigen. Insofern ist es schon ein Glück, dass wir noch jeden Monat unser Gehalt bekommen. Wir (Mitarbeiter) sind schon am überlegen, ob man das nicht irgendwo melden müsste, aber wer ist das zuständig?
Buchwurmam 22.06.2015 | 10:43
Kann mir evtl. noch jemand meine Frage beantworten: Wird die Zeit der Reha von den 12 Monaten Arbeitslosigkeit abgezogen oder verlängert sich die Zeit um die 5 Wochen Reha? Bekomme ich während der Reha mein Arbeitslosengeld? Am Ende glaube ich allerdings, dass ich die Reha wohl kaum antreten werde/kann. Inzwischen habe ich von anderen Kliniken gehört wo die Wartezeit sogar noch länger ist: bis zu 6 Monaten. Bis dahin bin ich auf jeden Fall arbeitslos und muss den Focus darauf legen, irgendeinen Job zu finden um nicht in Hartz4 zu fallen.
Herz1952am 22.06.2015 | 12:28
Soll heißen: .... weil es für ihn eine Niederlage wäre, obwohl......
Herz1952am 22.06.2015 | 12:25
So weit mir bekannt ist, verlängert Krankheit und Reha die Anspruchsdauer nicht. Es ist auch so, dass Krankheit / Reha einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen auslöst. Die zahlt auch die Arbeitsagentur wie ein Arbeitgeber. Melden Sie sich doch bereits jetzt bei der Agentur, vielleicht bekommen Sie dadurch doch eine Stelle vermittelt. Schildern Sie einfach Ihre Situation. Die Arbeitsagenturen sind in der heutigen Zeit auch darauf bedacht, dass eine Arbeitslosigkeit möglichst nicht entsteht, bzw. diese so kurz wie möglich ist. Passen Sie bitte auf Ihre Gesundheit auf, nicht dass Sie vorher schon zusammenbrechen. Dann wäre zu raten, dass Sie sich AU schreiben lassen und die Krankenkasse müsste Ihnen nach 6 Wochen Lohnfortzahlung auch noch bis 72 Wochen Krankengeld zahlen. Falls die AU so lange besteht. Nach Krankengeldbezug leidet allerdings Ihre Bemühung der Arbeitsaufnahme erheblich. Eine Insolvenz kann auch von Amts wegen mangels Masse abgelehnt werden. Dies bestimmt dann der vorläufige Insolvenzverwalter und der bisherige Geschäftsführer ist sein eigener Liquidator. Es scheint mir, dass Sie umfangreiche Einblicke in die Finanzen Ihres Chefs haben, oder? Es ist, als wolle Ihr Chef weder sein Privatvermögen verlieren noch seine Firma und seinen "guten Ruf", weil es für sie eine Niederlage wäre (obwohl er vielleicht nichts dafür kann). Aber das will ich nicht weiter beurteilen. Andererseits erinnert mich Ihre Situation an meine eigene. Ich kann auch nicht unbedingt empfehlen, Hartz IV gegen eine schwere Herzkrankheit und EM-Rente einzutauschen. Ich wünsche Ihnen deshalb nochmals alles Gute und Gesundheit.
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