Hallo,
allein ein Entlassungsbericht einer medizinischen Reha-Maßnahme kann nicht zu Einschränkungen bzgl. der Entscheidung weiterer LTA-Maßnahmen führen. Der Bericht gibt die medizinische Einschätzung der Reha-Einrichtung zu Ihrer aktuellen Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Entlassung wieder. Hierbei werden alle zu diesem Zeitpunkt relevanten medizinischen Aspekte berücksichtigt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass die Meinungen von Patient und Arzt zum dokumentierte Ergebnis unterschiedlich sind. Dem Sachverhalt entnehme ich, dass Sie sich gerade in einer LTA-Maßnahme befinden. In diesem lfd. Prozess werden Sie normalerweise von einem Reha-Fachberatenden betreut - an diesen sollten Sie sich wegen der weiteren Vorgehensweise wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ein Rehaabschlussbericht sollte die gesundheitliche Situation des Rehabilitanten immer ganzheitlich darstellen.
Um was geht’s denn genau? Eingeschränkt ist man in der Regel nicht durch einen Bericht sondern durch die eigene Gesundheit.
Zunächst können Sie sich doch unabhängig von einem Bericht selbst eine passende Arbeit suchen, oder Reha beantragen oder…..was auch immer.
Da gebe ich dir Recht. Jedoch geht es mir tatsächlich um den Bericht. Dieser lösst sich in Zukunft auch nicht in Luft auf. Hinzu kommt, dass ich nun gewarnt wurde, dass sich eine nicht leidensgerechte Arbeit negativ auf zukünftige Leistungen der DRV und KK auswirken könnte.
Dann müssen Sie eben darum streiten dass die Ärzte den Bericht umschreiben - aber bedenken Sie, dass ein Arzt durchaus anderer Ansicht sein kann als Sie und das nicht unbedingt tun wird wenn er nicht überzeugt ist.
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