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Experten-Antwort

med Reha Zuständigkeit für Beschäftigte in WfbM

von Kola10.04.2026 | 13:28
267 Ansichten
2 Antworten

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Ich beziehe eine unbefristete EM Rente und arbeite im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen. Um meine Tätigkeit auch weiterhin ausüben zu können, habe ich einen Antrag auf eine med Reha bei der DRV Bund gestellt. Letztlich werden für mich ja Pflichtbeiträge an die DRV Bund abgeführt. Die DRV Bund hat ihre Zuständigkeit verneint und den Antrag an meine KK weitergeleitet. Die letzten beiden Reha-Aufenthalte hat die DRV Bund bezahlt und da habe ich auch schon im Arbeitsbereich einer WfbM gearbeitet. Wie ist die Rechtslage?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir können uns der Antwort vom User "Flieder" nur anschließen. Was genau die DRV Bund dazu bewogen hat, den Antrag an die Krankenkasse weiterzuleiten, sollten Sie bitte eigenständig bei der DRV Bund erfragen. 

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1 Antworten

Fliederam 10.04.2026 | 13:50
Die DRV zahlt eine medizinische Reha für Teilnehmende in einer WfbM, wenn durch die Reha die Minderung der Erwerbsfähigkeit reduziert werden kann. Wenn also die Prognose besteht, dass Sie durch die med. Reha wieder auf dem ersten Arbeitmarkt arbeiten könnten. Das sieht die DRV Bund wohl derzeit nicht und hat deswegen an die KK weitergeleitet, die unabhängig von dieser Prognose leisten muss (so denn ein Bedarf besteht). Warum die letzten beiden Reha-Aufenthalte von der DRV Bund gezahlt wurden, kann ich von hier aus nicht sagen. Evt. wurde der Antrag bei der KK gestellt und diese hat den Antrag an die DRV Bund weitergeleitet, die dann mit Erstattung durch die KK geleistet hat. Oder man hat zum Zeitpunkt der Antragstellung eine positive Prognose gesehen. Mehr dazu lesen Sie in § 10 SGB VI und der Arbeitsanweisung zu § 10 SGB VI, insbesondere Ziffer 3.4: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
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