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Medezinische Rehalibitation

von Twingozicke13.10.2009 | 14:06
1125 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe folgendes problem und zwar bin ich seit März krangeschrieben und soll jetzt eine reha machen soweit alles in Ordnung.Antrag gestellt und auch bewilligt jetzt ist meine problem die Rehaeinrichtung ist zu weit weg. Was kann ich jetzt machen ? Lg

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo twingozicke,

die Rehaklinik wird ja unter anderem nach der Krankheit, die behandelt werden soll ausgesucht. Möglicherweise gibt es in der Nähe Ihres Wohnortes keine für Sie geeignete Klinik?! Grundsätzlich haben Sie jedoch die Möglichkeit eine Änderung der Rehaeinrichtung zu beantragen. Setzen Sie sich deswegen am besten mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und schildern Sie ihm den Sachverhalt. Die Telefonnumer steht auf dem Bewilligungsbescheid.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem Hinweis von "Schade" kann ich mich nur anschliessen.

8 Antworten

Twingozickeam 13.10.2009 | 15:31
Ja das habe ich schon getan ,aber die Sachbearbeiterin war mir unsympatisch hat nicht mal nach meinen Daten gefragt sie meinet ich müsste einen Widerspruch schreiben.Sie sagen eine änderung der Rehaeinrichtung. Muss ich da irgenwas beachten? Lg
Rosannaam 13.10.2009 | 20:36
Hallo twingozicke, grundsätzlich hat die Expertin recht. Sie können gegen den Bewilligungsbescheid rein theoretisch Widerspruch einlegen, in etwa so: "Gegen den Bescheid vom .... lege ich hiermit Widerspruch ein und wünsche in eine Rehabilitationseinrichtung zu kommen, die näher an meinem Wohnort liegt." Jetzt kommt allerdings das Problem dazu: WAS ist der Grund hierfür? ZU WEIT ist kein Grund für eine Absage dieser Klinik. Sie bekommen die Fahrtkosten - ob Bahn oder eigenes Kfz - von der DRV bezahlt bzw. erstattet. Die Reha-Klinik wird nach Ihrem Krankheitsbild ausgesucht. Wenn man keine andere Klinik kennt, ist es immer schwierig, sich eine "Wunschklinik" auszusuchen. Dies können Sie folgendermaßen recherchieren: Gehen Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de, suchen Ihre zuständige DRV heraus. Dann klicken Sie den links stehenden Link an: Rehabilitationskliniken und suchen nach einer geeigneten Klinik (nach dem Krankheitsbild). Ich weiß nicht, ob Ihnen dies viel nützt. Einen anderen Rat kann ich Ihnen leider nicht geben. MfG Rosanna.
Zicke 2am 13.10.2009 | 22:34
Wer sich schon "Zicke" nennt und dann wegen der Entfernung der Klinik rumzickt?? Eigentlich kein Wunder, dass sich die Sachbearbeiterin der DRV auch "zickig anstellt", oder? (wie es in den Wald hineintönt, so kommt es auch heraus) Nein im Ernst - allein die Entfernung sollte doch kein Problem sein, da sollte es schon eine andere Begründung geben, bzw. der Kunde könnte sich (z.B. über seine Ärzte) schlau machen und eine geeignete nähere Klinik vorschlagen). Und ganz im Vordergrund einer Reha sollte doch die Verbesserung der Gesundheit stehen.
mabuam 14.10.2009 | 08:47
Hallo, die meisten hadern damit, dass der Rehaantrag abgelehnt worden ist. Die Entfernung zur Rehaklinik als Problem zu betrachten, kann ich nicht nachvollziehen. Die Farhtkosten werden doch übernommen. Die Einzige Begründung könnte nur sein, dass man sich von Verpflichtungen zu Hause nicht trennen kann oder will (Kinder?). Betrachten Sie die Zusage als Chance, eine neue Ecke von Deutschland kennen zu lernen !!!
twingozickeam 14.10.2009 | 09:34
Hallo und danke erstmal für eure Antworten.Also es geht raum die Rehaeinrichtung liegt knapp 400 km entfernt.Aus Gesundheitlichen gründen ist es mir nicht möglich da hin zu fahren weder mit noch Auto mit Zug.Was soll ich jetzt machen?
Schadeam 14.10.2009 | 10:05
....dann sollte es doch kein Problem sein, dass Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung ausstellt, dass Sie aus medizinischen Gründen maximal xx Kilometer fahren können - und das schicken Sie los und warten auf die neue Klinik.....die dann hoffentlich im entsprechenden Abstand zum Wohnort liegt.
mabuam 14.10.2009 | 11:01
Hallo, dann korrigiere ich mein Statement und schlage auch vor, mit diesem Argument auf die RV zuzugehen. Mit Sicherheit wird eine näherliegende Einrichtung gefunden. Notfalls wäre es Aufgabe der RV für eine zumutbare Anreise zu sorgen (Taxi, Krankentransportwagen, etc.)
Stefanam 14.10.2009 | 22:47
Wobei es evtl. auch möglich wäre,die Kosten für eine Begleitperson für die Anfahrt von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt zu bekommen, wenn man nachweist dass diese Begleitperson medizinisch notwendig ist. Wenn SIe also jemand haben, der Sie hinfahren kann, besteht evtl. auch die Möglichkeit dieser Begleitperson den Verdienstausfall zu erstatten.
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