Hallo,
die Rentenversicherung hat keinen Einfluss auf die fachärztliche Behandlung. Nachdem auch die Einnahme des Medikaments nicht zu einer Besserung des Leistungsvermögens und damit zu einer vollen Erwerbsminderungsrente geführt hat, ergibt sich auch kein anderer rechtlicher Aspekt im Hinblick auf eventuelle Mitwirkungspflichten. Sie sind auch nicht verpflichtet dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen.
Im Übrigen sollte ein Medikament nur in Absprache mit dem Arzt abgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie wollen also weitere Medikamente nehmen, wenn man Ihnen jetzt sagen würde, ohne Medikamente gibt es keine Rente mehr. Ich weiß gar nicht, was ich dazu sagen soll.
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