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Experten-Antwort

Medikamente beim Gutachtertermin

von P.Maus18.08.2020 | 19:04
1924 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich muss wegen verschiedenen Krankheiten Medikamente nehmen, die sedierend wirken. Jetzt steht im Rahmen eines Rentenantrages ein Gutachtertermin an. Um meinen Alltag und den zustand während der Arbeit zu vermitteln, müsste ich die Tabletten nehmen. Auf die Tabletten kann ich eigentlich nur in den eigenen vier Wänden verzichten. Ich könnte allenfalls auf die Tabletten verzichten, wenn ich mit Begleitung zum Gutachtertermin gehe, was aber häufig nicht geht. Wenn ich die sedierende Tabletten nehme, besteht die Gefahr, dass ich vieles nicht mitbekomme und mir dadurch bei der Begutachtung ein Beinchen Stellen würden. Was soll ich tun? Kann ich bei der DRV einen Antrag auf Begleitung stellen, um nicht dem Gut-will des Gutachters ausgeliefert zu sein? Was empfehlen die Experten? P.Maus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Liebe Versicherte,

auf dem Einladungsschreiben zum Gutachtertermin müsste sich ein Ansprechpartner oder zumindest eine Telefonnummer befinden.

Wir empfehlen Ihnen dort anzurufen und Ihre Situation telefonisch zu schildern.

Dann kann man Ihnen weitere Weisungen erteilen, wie speziell in Ihrem Fall verfahren wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

P.Mausam 18.08.2020 | 19:37
Darum geht es nicht. Das Dilemma ist, dass die verschriebenen Medikamente notwendig sind, aber die Mitwirkung bei der Begutachtung durch die sedierende Wirkung eingeschränkt wird.
Rüdigeram 18.08.2020 | 19:12
Niemand zwingt Sie, am Tag der Begutachtung ihre Medikamente zu nehmen, wenn Sie das selbst verantworten können. Der GA wird auch keine Blutentnahmen machen um zu Prüfen, ob Sie die Medikamente genommen haben.
KSCam 18.08.2020 | 19:26
Irgendwelche "medizinischen Notwendigkeiten" kann Ihnen Ihr Arzt bescheinigen und diese Bescheinigung zeigen Sie bei der Begutachtung vor - dann weiß der Gutachter von seinem Arztkollegen von "Ihren Problemen". Und eine Begleitung ist in aller Regel auch möglich - aber auch das kann man (mit oder ohne ärztl. Bescheinigung) im Vorfeld abklären. Manche Probleme werden ganz klein wenn man darüber nachdenkt.....
P.Mausam 18.08.2020 | 19:41
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Bescheinigt ist die Notwendigkeit schon durch die Verschreibung und die bei der DRV eingereichten Arztbriefe. Im Forum hane ich gelesen, dass man kein durchsetztbares Recht auf Begleitung hat. Daher bringt es nichts, im Vorfeld anzufragen. Dann besser mit Begleitung erscheinen.
Fraukeam 18.08.2020 | 19:43
Niemand zwingt Sie, am Tag der Begutachtung ihre Medikamente zu nehmen, wenn Sie das selbst verantworten können. Der GA wird auch keine Blutentnahmen machen um zu Prüfen, ob Sie die Medikamente genommen haben.
Darum geht es nicht. Das Dilemma ist, dass die verschriebenen Medikamente notwendig sind, aber die Mitwirkung bei der Begutachtung durch die sedierende Wirkung eingeschränkt wird.
Ja, aber der Gutachter soll ihren Alltag sehen, ihre normale Belastungsfähigkeit. Wenn sie täglich Medikamente brauchen, die sehr belastend sind, wollen sie die beim Gutachter also weglassen,damit der nicht merkt, dass es Ihnen schlecht geht. Wie kommt man denn auf so eine Idee?
Fraukeam 18.08.2020 | 19:59
Zitat von P.Maus anzeigenausblenden
Niemand zwingt Sie, am Tag der Begutachtung ihre Medikamente zu nehmen, wenn Sie das selbst verantworten können. Der GA wird auch keine Blutentnahmen machen um zu Prüfen, ob Sie die Medikamente genommen haben.
Darum geht es nicht. Das Dilemma ist, dass die verschriebenen Medikamente notwendig sind, aber die Mitwirkung bei der Begutachtung durch die sedierende Wirkung eingeschränkt wird.
Ja, aber der Gutachter soll ihren Alltag sehen, ihre normale Belastungsfähigkeit. Wenn sie täglich Medikamente brauchen, die sehr belastend sind, wollen sie die beim Gutachter also weglassen,damit der nicht merkt, dass es Ihnen schlecht geht. Wie kommt man denn auf so eine Idee?
Nein, weglassen, um klarer reagieren zu können. Ich habe die Befürchtung unter Tabletten meine Probleme nicht vollständig schildern zu können.
Das hatte ich schon verstanden. Der Gutachter soll Rente befürworten, Sie aber topfit erleben, ganz anders als im Alltag. Wo ist der Fehler?
P.Mausam 18.08.2020 | 19:50
Zitat von Frauke anzeigenausblenden
Darum geht es nicht. Das Dilemma ist, dass die verschriebenen Medikamente notwendig sind, aber die Mitwirkung bei der Begutachtung durch die sedierende Wirkung eingeschränkt wird.
Ja, aber der Gutachter soll ihren Alltag sehen, ihre normale Belastungsfähigkeit. Wenn sie täglich Medikamente brauchen, die sehr belastend sind, wollen sie die beim Gutachter also weglassen,damit der nicht merkt, dass es Ihnen schlecht geht. Wie kommt man denn auf so eine Idee?
Nein, weglassen, um klarer reagieren zu können. Ich habe die Befürchtung unter Tabletten meine Probleme nicht vollständig schildern zu können.
Klarstellungam 18.08.2020 | 21:43
Was sollen eigentlich diese „medizinischen“ Fragen? Niemand hier kennt den Gutachter oder die medizinischen Beeinträchtigungen des Versicherten. Eine wirkliche Lösung kann ein Forum hier doch gar nicht bieten und die Antworten sind doch auch nichts anderes als Mutmaßungen oder Meinungen.
Grusiam 19.08.2020 | 06:34
Nein, ist nicht der Standard und geht auch nur mit dem Einverständnis des zu Begutachtenden.
Fraukeam 19.08.2020 | 07:29
Mir wurde beim Gutachtetermin Blut abgenommen. Ist das nicht der Standard?
Nein, ist nicht der Standard und geht auch nur mit dem Einverständnis des zu Begutachtenden.
Das Einverständnis muss man allerdings geben, wenn man Rente haben will. Ich habe bei insgesamt 8 Gutachterterminen alles erlebt. Teils lief das ab in 20 Minuten mit paar Fragen und kurzer allgemeiner Untersuchung. Teils aber auch mit Anordnung weiterer Diagnostik, und das darf der Gutachter.
Valzuunam 19.08.2020 | 08:33
Sie sollte diese Frage (Medikamente) bereits im Vorfeld mit dem Gutachter klären. Es ist nicht unüblich (aber auch nicht zwingend) dass der Medikamentenspiegel im Blut geprüft wird. Das geht „nach hinten los“ wenn Sie die verschrieben Medikamente (vermeintlich) gar nicht (regelmäßig) einnehmen. Schließlich ist letztendlich entscheidend, ob Sie Arbeiten können; dafür ist auch durchaus zumutbar geeignete Medikamente einzunehmen. Was den Begleiter betrifft entscheidet hier der auch der Gutachter. Ganz allgemein kann gesagt werden dass dies je nach Diagnose/Symptomatik/Situation hilfreich oder kontraproduktiv sein.
Sonjaam 19.08.2020 | 11:50
Der Medikamentenspiegel ist da, ob man die Tabletten an dem Morgen nimmt oder nicht.
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