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Experten-Antwort

medizinische Dienst der Arbeitsagentur, Rückwirkende Begutachtung möglich?

von Martina22.02.2021 | 08:30
377 Ansichten
5 Antworten

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Kann der medizinische Dienst der Arbeitsagentur rückwirkend eine Verminderte zeitliche Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt feststellen und damit eine rückwirkende Kürzung oder Streichung der Leistungen zur Folge haben? Oder geht das nur ab dem Zeitpunkt wo das Gutachten angefertigt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

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Viele Grüße,

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4 Antworten

Lstam 22.02.2021 | 09:59
Natürlich kann er das rückwirkend feststellen, wenn die vorliegenden Unterlagen das zulassen das die verminderte Leistungsfähigkeit schon länger besteht. Ob damit eine Kürzung oder Streichung von Leistungen berechtigt iat, dafür sollten Sie sich passenden Rat bei einer zuständigen Stelle holen.
Martinaam 22.02.2021 | 10:12
Unter welchen Umständen kann das passieren? Ich habe Corona bedingt erst nach 8 Monaten einen Termin beim medizinischem Dienst zwecks Feststellung meines Leistungsbildes und Arbeitsmarktverfügbarkeit bekommen. Ich befürchte das die sagen könnten, ich wäre rückwirkend nicht arbeitsfähig obwohl ich mich die ganze Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt habe und auch nicht Arbeitsunfähig war. Bis auf einen kurzen Krankenhausaufenthalt. Arbeitsamt wusste wegen meiner Krankheit von Anfang an Bescheid, nur habe ich erst so spät einen Termin beim medizinischem Dienst bekommen. Dafür kann ich nichts.
Lstam 22.02.2021 | 15:42
Zitat von Martina anzeigen
Warum sollte die das sagen? Sie haben sich doch mit Ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung gestellt und gut ist. Wenn man jetzt feststellt das sie rückwirkend eingeschränkt leistungsfähig sind, dann ist das deren Problem. Deswegen wird man Ihnen nichts streichen. Was passieren könnte ist, dass man sie auffordert einen Rehaantrag zu stellen um so die Erwerbsfähigkeit feststellen zu lassen.
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