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Medizinische od. onkologische Reha

von Caro24.11.2008 | 15:03
2759 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Gibt es zwischen diesen beiden Reha-Varianten grundlegende Unterschiede, z. B. Dauer der Reha, Art der Heilmaßnahmen, Anspruch Übergangsgeld etc.? Grundlegend wären nämlich bei mir die Voraussetzungen für beide Reha-Varianten erfüllt. Bin deshalb etwas ratlos.

4 Antworten

Corlettoam 24.11.2008 | 15:16
Diese beiden Reha " Varianten " - wie Sie es nennen - gibt es nicht. Eine medizinische Reha auf dem Fachgebiet der Onkologie ist und bleibt eine medizinische Reha. Siehe auch hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Reha Wichtig ist , das eine Onkologische (Reha)Fachklinik ihre med. Rehamassnahme durchführt !
Caroam 24.11.2008 | 15:53
Hallo Corletto, danke für die Antwort. Alllerdings gibt es offenbar schon irgendwelche Unterscheidungen zwischen den beiden Maßnahmen. Zumal auf dem Reha-Antragsvordruck nach u. a. diesen Varianten gesondert gefragt wird. LG Caro
Rosannaam 24.11.2008 | 16:53
Hallo Caro, auch eine onkologische Reha-Maßnahme ist eine MEDIZINISCHE Reha-Maßnahme, ABER EINE NACHSORGELEISTUNG! Sie hat die Zielsetzung, den bei Geschwulsterkrankungen typischen Bedarf an Nachbehandlung und genereller gesundheitlicher Stabilisierung abzudecken. Die durch die Erkrankungen im Sinne von § 1 Abs. 1 der CA-Richtlinienoder deren Therapie bedingten körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Behinderungen sollen POSITIV beeinflussbar sein. Eine ausreichende Belastbarkeit für diese Leistung MUSS gegeben sein, d.h. der Betreute soll in der Regel allein reisefähig sein. Leistungen wegen CA-Erkrankungen sollen nicht mehr getrennt als medizinische oder sonstige (zusätzliche) Leistung, sondern nur noch einheitlich als sonstige Leistungen gewährt werden. Da es sich um eine Nachsorgeleistung handelt, muß sowohl eine operative Behandlung als auch eine vorausgegangene Strahlentherapie ABGESCHLOSSEN sein. Es gibt für diese med. Reha-Leistung spezielle Kliniken, die für onkologische Reha-Maßnahmen geeignet bzw. NUR darauf spezialisiert sind. Der Unterschied zwischen einer "normalen" Reha-Maßnahme der DRV und einer CA-Nachsorgeleistung besteht außerdem darin, daß auch ALLE RENTENBEZIEHER eine onkologische Nachsorgekur erhalten können! Sie sollten also schon die für Sie passende Leistung beantragen. MfG Rosanna.
Caroam 26.11.2008 | 11:36
Vielen Dank, Rosanna, für die Antwort. LG Caro
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