Hallo Frau Ella,
durch das Einlegen des Widerspruchs ist Ihr Bewilligungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden. Erst wenn abschließend über Ihren Widerspruch entscheiden wurde, ist der Bescheid rechtskräftig. Demnach würde ich Ihnen ebenfalls empfehlen, zunächst die Entscheidung über Ihren Widerspruch abzuwarten. Bei Fragen zum Bearbeitungsstand Ihres Widerspruchs, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Sofern Ihrem Wunsch entsprochen werden würde, würde ohnehin ein neuer Bescheid mit der gewünschten Einrichtung erteilt werden.
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