Hallo Spirelli,
ob die Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sind, kann erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entschieden werden.
Im berichteten Fall könnten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB VI erfüllt sein, da der 30-jährige vermutlich die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate mit Beitragszeiten) erfüllt hat. Ob er auch vermindert erwerbsfähig ist oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wird nach Prüfung der ärztlichen Unterlagen entschieden. Falls in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Anspruch besteht, wird der Antrag an die zuständige Krankenkasse weiteregeleitet, sofern er gesetzlich krankenversichert ist.