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Experten-Antwort

Medizinische Reha

von Raul26.08.2010 | 20:11
1626 Ansichten
2 Antworten
Sehr geehrtes Expertenteam, bitte teilt mir mir, ob ich Übergansgeld erhalten kann, falls ich wegen Krankheit ins Krankenhaus komme und danach eine Anschlussreha durchführen muss, wichtig wäre noch, ich bin in ein Beschäftigungsverhältnis, und arbeite auch wieder, allerdings habe ich nur noch 14 Tage krankengeldanspruch und mein Arbeitgeber würde mir auch keine 6-Wochen Lohnfortzahlung mehr zahlen, da ich mein krankengeld bis auf die 14 Tage bereits ausgeschöpft habe,. Meine Frage ist, wenn ich länger als 14 Tage krank bin und evtl. dann nach 21 Tagen ins Krankenhaus kommen würde und dann noch eine medizinische Reha durchführen müsste, hätte ich dann Anspruch auf Übergangsgeld vom Rentenversicherunsträger. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe. MfG Raul

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2010 | 10:08

Hallo Raul,

wir schließen uns der Antwort von "Anspruch" an. Da Sie nach Ihrer Schilderung vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie für eine medizinische Rehabilitation den Grunde nach auch einen Anspruch auf Übergangsgeld.

1 Antworten

Ansprucham 27.08.2010 | 07:37
Es besteht Anspruch auf Übergangsgeld, wenn am Tag vor Beginn der Reha oder wenn eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit vorliegt, am Tag vor Beginn der AU, u.a. Arbeitsentgelt bezogen wird. Nach Ihren Informationen sind am Tag vor Ihrer AU versicherungspflichtig beschäftigt. Es besteht daher dem Grunde nach Anspruch auf Übergangsgeld.
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