Den Ausführungen von „Achill“ schließen wir uns an. Ergänzend ist Ihrer Nachfrage mit einem klaren Ja zu beantworten. Sie bekommen zwar Krankengeld weiter aber nur, bis der Rentenversicherungsträger eine eventuelle Erwerbsminderungsrente feststellt. Nur für den Fall, wo er trotz erfolgloser Reha auch einen Erwerbsminderungsrentenanspruch verneint, wäre dann das Krankengeld bis zum Schluss (der Aussteuerung) weiter zu zahlen.