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Experten-Antwort

Medizinische Reha beantragen, ich bin jedoch Bufdi

von Tina13.03.2023 | 09:05
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Hallo, ich hatte vor kurzem einen Herzinfarkt und jetzt beantrage ich gerade eine medizinische Reha. ich ahbe dazu das Formular G0512. Ich mache gerade Bundesfreiwilligendienst und erhalte zudem einen kleinen beitrag vom Jobcenter( ALG II). Mir stellt sich nun die Frage, was ich für Angaben zum beschädtigungsverhältnis (Punkt 2. ) ankreuzen soll. Unter was falle ich denn? Danke für Ihre Hilfe! MFG Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

auf den Bundesfreiwilligendienst finden die entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen Anwendung, die auch für die Jugendfreiwilligendienste gelten (§ 13 Absatz 2 BFDG). Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst werden wie versicherungspflichtige Beschäftigte behandelt, das heißt sie sind u. a. versicherungspflichtig in der Rentenversicherung (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI). Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen Sachbezüge und/oder Taschengeld gewährt werden. Als Berechnungsgrundlage für die Beitragszahlung dienen das Taschengeld sowie der Wert der Sachbezüge gemäß der amtlichen Sachbezugswerte.

Das Taschengeld und der Wert eventuell bezogender Sachbezüge bilden die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld einerseits.

Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2023 Bürgergeld) wird Ihnen sicherlich aufgrund der geringen Vergütung im Bundesfreiwilligendienst aufstockend gewährt werden. Auch diese Leistung sollten Sie für die Berechnung des Übergangsgeldes angeben.

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