Hallo Ötte04,
grundsätzlich ist es möglich, dass Ehepartner gemeinsam zur Reha fahren, auch wenn Sie unterschiedliche Rentenversicherungsträger haben. Dies erfordert jedoch eine Abstimmung zwischen den beiden Trägern. Es ist dabei wichtig, dass beide Ehepartner die selben medizinischen Behandlungen benötigen oder die Klinik beide Behandlungen durchführen kann.
Bitten Sie beide Rentenversicherungsträger schriftlich um eine gemeinsame Maßnahme und geben Sie den Wunsch an, gemeinsam mit Ihrer Ehefrau inklusive des Hundes (falls die Klinik das erlaubt) in die selbe Rehaklinik aufgenommen zu werden.