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Experten-Antwort

Medizinische Reha und Übergangsgeld

von Kira16.09.2017 | 21:26
841 Ansichten
4 Antworten
Guten Abend, Ich bin derzeit im Alg2 Bezug und war vom 12.7. bis zum 10.08 in einer medizinischen Reha über die Drv. Auf meine Nachfrage wurde mir vor meinem Rehaantritt gesagt,dass ich kein Übergangsgeld beantragen müsse,da ich im Alg2 Bezug bin. Nun läuft mein Alg2 Bescheid am 30.09. aus und ich habe rechtzeitig einen Weiterbewillungsantrag beim Jobcenter gestellt. Mir wurde nun vom Jobcenter nun mitgeteilt,dass ich schnellstens Übergangsgeld beantragen soll,um meine Leistungen zu bekommen. Wie kann ich das nun verstehen? Ich bin seit mehr als einem Monat von der Reha zu Hause.Das ich kein Übergangsgeld beantragen müsse,sagte mir vor der Reha ein Mitarbeiter der Reha sowie ein Fallmanger des Jobcenters. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.09.2017 | 08:24

Guten Morgen,

die bisherigen Antworten sind korrekt.

Das Arbeitslosengeld II wird für die Zeit der med. Reha weitergezahlt und das Jobcenter holt sich das Arbeitslosengeld II nach § 25 SGB II von der Rentenversicherung im Erstattungswege wieder.

Die Zeit der Reha hat mit dem Zahlungsende 30.09.2017 nichts zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Fastrentneram 17.09.2017 | 08:59
Wenn Sie einen Anspruch auf ALG 2 haben, zahlt das Jobcenter auch während der Reha weiter. Aus welchem Grund endet denn Ihr ALG 2 - Anspruch Ende September?
Schadeam 17.09.2017 | 12:57
Wenn Sie schon einen Monat von der Rerha wieder daheim sind, hat doch das ALG II Ende zum 30.09. nichts mit der reha zu tun. Aber das erfahren Sie beim JC und nicht im Rentenforum - hier sind keine Hellseher am Werk.
Kiraam 17.09.2017 | 15:36
Das Alg2 ist ja immer nur für einen bestimmten Zeitraum bewilligt. Wenn es ausläuft muss man einen Weiterbewilligungsantrag stellen, was ich auch gemacht habe. Das Jobcenter teilte mir dann mit, ich müsste Übergangsgeld beantragen, da ich im Juli/ August in Reha war. Ich verstehe den Vorgang nicht wirklich, da mir vor der Reha von der DRV gesagt wurde, dass ich kein Übergangsgeld beantragen müsse, da ich im Alg2 Bezug bin. Ich werde am Montag das Jobcenter kontaktieren.
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