Guten Morgen,
die bisherigen Antworten sind korrekt.
Das Arbeitslosengeld II wird für die Zeit der med. Reha weitergezahlt und das Jobcenter holt sich das Arbeitslosengeld II nach § 25 SGB II von der Rentenversicherung im Erstattungswege wieder.
Die Zeit der Reha hat mit dem Zahlungsende 30.09.2017 nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
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