Hallo Xt35,
grundsätzlich ist es möglich, während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) an einer medizinischen Rehabilitation teilzunehmen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn dadurch das Ziel der LTA (=erfolgreicher Abschluss) nicht gefährdet wird.
Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Sie sollten diesbezüglich Kontakt mit ihrem Rehafachberater aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung