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Experten-Antwort

Medizinische Reha - was passiert, wenn ...

von Andreas Bacher22.09.2015 | 11:01
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin Angstpatient (Depressionen, Panikattacken, Angstzustände uvm.) und habe mir gewünscht eine REHA machen zu können, die Krankenkasse hat mich dann auch aufgefordert, den Antrag einzureichen. Entsprechend hat mir die Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid erteilt, ich solle doch ca. 300km entfernt in eine Klinik für 5 Wochen. Allerdings kann ich das einfach nicht, ich möchte lieber eine ambulante Therapie in einer Klinik vor Ort , so dass ich nach Hause gehen kann jeden Tag, da es für mich eine ausserordentliche Belastung darstellt, so weit weg zu gehen, weg von Zuhause... das mal in Kurzform. Was kann ich nun tun, muss ich der REHA widersprechen? Welche folgen hat das für mich? Gruss

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Bacher,

die bisher gegebenen Antworten von Batrix und =/= sind so gut, dass dem nichts hinzuzufügen ist.

Sprechen Sie vielleicht mit einem Arzt oder Psychologen nochmals darüber, lassen den stationären Aufenthalt nochmals als Gedanken zu und sehen diesen evtl. als Chance an.

Viel Gesundheit.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Frage der Krankenversicherung regeln Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

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12 Antworten

Batrixam 22.09.2015 | 11:50
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit gegen den Bewilligungsbescheid Widerspruch einzulegen und die Bewilligung einer ambulanten Reha prüfen zu lassen. ABER: Durch die Aufforderung der Krankenkasse ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das heißt, dass sie ALLE Aktionen gegen die Bescheiderteilung (Widerspruch, Änderungswunsch der Klinik, Änderungswunsch für den Beginn der Reha etc.) mit der Krankenkasse absprechen sollten bzw. dies von der KK genehmigen lassen sollten. Andernfalls kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen!
Andreas Bacheram 22.09.2015 | 11:58
Hallo Batrix, danke für deine Antwort. Was mich allerdings interessiert - kann mir die Krankenkasse die Mitgliedschaft (gesetzl. krankenversichert) aufkündigen, wenn ich die REHA nicht mache? Gruss
=//=am 22.09.2015 | 12:42
Nein, die KK kann Ihnen nicht die Mitgliedschaft kündigen, aber im Ernstfall das Krankengeld streichen. Generell ist bei diesem Krankheitsbild eine stationäre Reha-Maßnahme viel effektiver - VOR ALLEM: weg aus dem Alltag. Die Depressionen, Panikattacken und Angstzustände kommen ja nicht von ungefähr. Das alles kann bei einer stationären Behandlung viel besser und intensiver aufgearbeitet werden als bei einer ambulanten Maßnahme - wo Sie jeden Abend heimkommen und ehrlich gesagt bestimmt nicht richtig abschalten können. Im Übrigen gibt es über die Rentenversicherung sehr viel weniger ambulante Tageskliniken als stationäre Kliniken. Das hat doch sicher auch seinen Grund!? Wenn Sie partout nicht in die Klinik wollen, legen Sie Widerspruch ein, aber sprechen Sie unbedingt vorher mit der KK.
Herz1952am 22.09.2015 | 13:32
Hallo Andreas Bacher, eine Krankengeldstreichung wäre rechtswidrig. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Rechtsanwalt für Sozialrecht oder einem freien Berater. Der Krankenkasse steht nicht zu, den Arztberuf auszuüben. Fragen Sie daher auch Ihren Psychiater, falls Sie einen haben, was für Sie das beste ist. Die Krankenkassenverwaltung hat nicht das Recht, dies zu bestimmen.
Andreas Bacheram 22.09.2015 | 15:15
Guten Tag, danke für die vielen kompetenten Antworten. Etwas möchte ich noch wissen, laut dem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung habe ich einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Was passiert, wenn diese Zeit überschritten wird und ich aus welchen Gründen auch immer z.B. im Dezember die REHA nicht antreten kann - oder es einfach kopftechnisch nicht schaffe? Das mit dem Krankengeld ist mir klar... aber was kann noch passieren? Bin ich dann quasi gezwungen die REHA anzutreten? Bzw. wenn ich sie nicht antrete, muss ich dann die Kosten dafür zahlen?? Grüsse
Batrixam 22.09.2015 | 18:38
Von Seiten der Rentenversicherung drohen Ihnen seitens der Rentenversicherung bei Terminverschiebung oder Absage der Reha grundsätzlich erstmal keine Konsequenzen wie Kostenerstattung oder so. Aber die Problematik mit dem Krankengeld bleibt!
Andreas Bacheram 22.09.2015 | 21:40
Guten Abend, ist das denn irgendwo festgelegt? Sprich, wenn ich es warum auch immer nicht auf die Reihe bekomme,... dann bringe ich zwar mein Krankengeld in Gefahr... aber, dass ich meine Krankenversicherung (Gesetzlich?) verliere oder gar irgendwas bezahlen muss von der Reha, das kann nicht passieren? Gruss
Achillam 23.09.2015 | 07:36
Von der Rentenversicherung aus passiert Ihnen nichts. Sie können ja mal bei der Rentenversicherung anrufen und fragen, ob diese überhaupt eine ganztägig ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe anbieten können. Wie schon beschrieben gibt ist Deutschlandweit sehr wenig Kliniken die ambulante psychosomatische Maßnahmen über die Rentenversicherung durchführen dürfen. Mir ist im SGB V nichts bekannt, aus dem hervorgeht, das die Krankenkasse sie "raus schmeißen" kann.
Muckelam 23.09.2015 | 08:40
Rausschmeissen kann sie die KK nicht, aber sie müssen sich dann selbst krankenversichern und selbst die KK-Beiträge zahlen, wenn sie keinen Anspruch auf Familienversicherung haben. Gruß
Andreas Bacheram 23.09.2015 | 10:33
Wie meinen Sie das... ich muss mich also privat versichern, aber warum? Ich muss das selbst zahlen!?
Muckelam 23.09.2015 | 11:18
Soweit ich weiss, ist es so, dass man nur solange beitragsfrei versichert ist, solange man Krankengeld bekommt. Wenn sie weiter krankgeschrieben sind, aber kein Einkommen haben und somit keine Beiträge über AG und Lohn gezahlt werden muss man sich freiwillig krankenversichern und somit auch die Beiträge selbst bezahlen. Ansonsten ist man nicht versichert. Es sei denn man wäre verheiratet und der Partner gesetzlich versichert, dann hat man Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung oder man bekommt ALG1. Dann ist man auch weiter versichert. Aber wenn Sie weiter krank geschrieben sind, wird es auch kein ALG1 geben, da Sie nicht vermittelbar sind. Manchmal ist es kompliziert in unserem Sozialsystem! Gruss Muckel
Andreas Bacheram 23.09.2015 | 16:12
Ich bin verheiratet, habe drei Kinder. Ich frage mich eben, ob ich weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibe, auch, wenn ich z.B. die Reha z.B. nach der Widerspruchsfrist nicht antrete, aus welchen Gründen auch immer. Dass ich dann auch kein Krankengeld bekomme, ist mir schon klar.
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