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Experten-Antwort

Medizinische Rehabilitation

von Marita25.01.2011 | 20:34
2693 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich mache bald für mehrere Monate eine medizinische Reha und in dieser Zeit läuft meine volle Erwerbsminderung aus. Würde mir trotzdem für die ganze Zeit in der ich die Reha mache Rente zustehen? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marita,

bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Antritt der medizinischen Reha die Verlängerung Ihrer Erwerbsminderungsrente damit Ihr Lebensunterhalt auch während der Maßnahme sichergestellt ist. Vermutlich wird Ihr Rentenversicherungsträger die Rente zunächst nur vorläufig weiterzahlen, da das Ergebnis der Reha-Maßnahme in die weitere Rentenentscheidung einfließen soll.

Bitte setzen Sie sich bezüglich des weiteren Vorgehens direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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4 Antworten

-_-am 26.01.2011 | 00:29
:P Sie müssen die Weiterzahlung beantragen, denn das Rentenende gilt unabhängig von der Bewilligung einer medizinischen Reha. Ob über den bewilligten Zeitraum hinaus weiterhin ein Rentenanspruch besteht, wird im Rahmen des Antrags auf Weiterzahlung dann entschieden.
Grottenolmam 26.01.2011 | 12:18
Wahrscheinlich wird man Ihren Verlängerungsantrag zumindest zurückstellen bis die Reha abgeschlossen ist. Reha-Massnahmne werden nur dann bewilligt, wenn voraussichtlich eine EM gebessert oder behoben werden kann. Insofern ist die Bewilligung der Reha, was die Rente anbelangt, ein eher schlechtes Zeichen.
RFnam 26.01.2011 | 14:27
Eine von der DRV bewilligte Reha dient der Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Eine von der Krankenkasse bewilligte Reha dient dagegen der Verbesserung (oder Wiederherstellung) der Gesundheit. Unabhängig vom Kostenträger müssen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente stellen, etwa 4 Monate vor Ablauf der Befristung.
Klemensam 26.01.2011 | 16:59
Aus meiner Sicht bekommen Sie während der med. Reha bis zum Ablauftag ihrer befristeten EM-Rente ganz normal selbige weiter gezahlt und ab dem Tag danach bis zum Ende der Reha bekommen Sie dann Übergangsgeld der RV. Wenn Sie einen EM-Verlängerungsantrag gestellt haben, wird darüber sicher erst n a c h der med.Reha und entsprechend dessen Ergebnis und der Einschätzung hinsichtlich ihrer weiteren Erwerbsfähigkeit entschieden werden. Eine med. Reha ist u.a. ja gerade in erster Linie dafür gedacht, zweifelsfrei eine EM festzustellen oder eben nicht... Eine befristete EM-Rente endet also grundsätzlich - wenn Sie vorher noch nicht weiter verlängert wurde - am Ablauftag und zwar ohne wenn und aber ! Dies gilt auch dann , wenn rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt wurde über den noch nicht entschieden wurde oder Sie sich z.b. im Widerspruchsverfaheren gegen eine vorherige Ablehnung der Weiterrverlängerung der EM-Rente befinden. Insofern ist eine über den Ablaufzeitpunkt hinaus vorläufige und freiwillige Weiterzahlung seitens der RV zwar grundsätzlich möglich aber sehr unwahrscheinlich - eben weil das Verfahren noch läuft und nicht sicher ist , ob überhaupt eine weitere EM besteht. Warum sollte die RV also erstmal weiterzahlen ?? Mit Sicherheit geschähe außerdem diese freiwillige und vorläufige Weiterzahlung der EM-Rente über den Ablauftag hinaus nicht automatisch , sondern nur auf Antrag bzw. "Druck" des Antragstellers und/oder seines Rechtsvertreters ( Anwalt / VDk/SovD ) hin. Hier müssen dann schon nachvollziehbare und handfeste med. und rechtliche Argumente genannt werden, warum die befristete EM-Rente erstmal weiter gezahlt werden soll, obwohl die med. Ermittlungen noch überhaupt nicht abgeschlossen sind.... Einfach so mal eben weiterzahlen wird die RV nie und nimmer ! Nach Ablauf der EM-Rente und bis zum Bescheid der RV über die weitere Verlängerung, tritt dann normalerweise nämlich ein anderer Kostenträger ein , wie z.b. die AfA ( mit ALG I ) oder die Krankenkasse ( Krankengeld ). Sie sollten sich in jedem Fall also dann rechtzeitig rechtlich beraten lassen.
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