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Experten-Antwort

Medizinische Rehabilitation KV Kosten

von Lars S.27.05.2022 | 15:41
120 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde am 31.05.2022 in die medizinische Reha gehen. Da ich Selbständig bin und selber die Krankenversicherung zahle und die meiner Freundin noch zusätzlich mit zahle, weil sie nur einen Teilzeitjob hat, den sie pausieren wird (Unbezahlter urlaub) ist jetzt die Frage, zahlt die Rentenversicherung die Krankenversicherung von mir und meiner Freundin mit? Für meine Freundin habe ich den Bogen G0561 hier vorliegen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden gemäß § 64 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB IX) für Rehabilitanden (also für Sie) ergänzt durch

1. ...,

2. Beiträge und Beitragszuschüsse

a) zur Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V ...

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird eine freiwillige Krankenversicherung nicht durch Versicherungspflicht verdrängt. Die freiwillige Krankenversicherung bleibt vielmehr auch für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld bestehen.

Der Rentenversicherungsträger trägt und zahlt als Reha-Träger die aufgrund des Bezuges von Übergangsgeld bei medizinischer Reha zu entrichtenden Beiträge zur Krankenversicherung (§§ 251 Abs. 1, 252 Abs. 1 Satz 1 SGB V) nicht nur für Pflichtversicherte, sondern auch für freiwillig Versicherte. Hiernach ist § 251 Abs. 1 SGB V als Spezialvorschrift zu § 250 Abs. 2 SGB V zu verstehen, wonach freiwillige Mitglieder den Beitrag allein tragen. Die Tragungspflicht hängt davon ab, dass Übergangsgeld bezogen wird.

Nicht zuschussberechtigt sind privat krankenversicherte Rehabilitanden, die Übergangsgeld wegen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten.

Verdienstausfall kann gemäß § 74 SGB IX im Rahmen der Haushaltshilfe erstattet werden. Verdienstausfalls ist bei abhängig Beschäftigten nicht auf die Erstattung des Nettoarbeitsentgels begrenzt. Er umfasst auch nachgewiesene Mehraufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Im Umkehrschluss werden die regelmäßig aufzubringenden Beiträge zur private Kranken- und Pflegeversicherung nicht erstattet.

Für die Beantragung steht der Ihnen bereits vorliegende Vordruck G0561 zur Verfügung.

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5 Antworten

Lars .Sam 27.05.2022 | 17:03
Genau Kinder sind zu betreuen!
Frankam 27.05.2022 | 17:00
Hallo Lars, eine Verständnissfrage dazu. Warum pausiert deine Freundin in dieser Zeit? Sind gemeinsame Kinder zu betreuen? MfG
der anderenam 28.05.2022 | 07:02
Im G0560 wird doch erwähnt, dass keine KV-Beiträge erstattet werden. Ob _Ihre_ Krankenversicherung übernommen wird, kann man bei den dürftigen Angaben nur raten, einen ersten Anhaltspunkt bietet das Formular G0510. Alles Gute!
Lars S.am 30.05.2022 | 16:43
Heute hat die Frau von RV am Telefon gesagt, so lange ich kein Krankengeldanspruch bei der Krankenversicherung habe, werden keine Beiträge während der Medizinischen Reha gezahlt! Stimmt das so wirklich?
Pawoam 31.05.2022 | 06:31
Ja. Nein. vielleicht… Der Experte hat doch geschrieben, dass die KV-Beiträge nur im Zusammenhang mit der Zahlung von Übergangsgeld übernommen werden. Also: haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld?
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