Der Antwort von ??? schließen wir uns an.
Die Dauer des Weitergewährungsverfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Rentenversicherungsträger sind allerdings bestrebt möglichst zeitnah über die Weitergewährungsanträge zu entscheiden.
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Die Dauer des Weitergewährungsverfahrens ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Rentenversicherungsträger sind allerdings bestrebt möglichst zeitnah über die Weitergewährungsanträge zu entscheiden.
Wenn Er diagnostiziert hat das Du nicht mehr alle Zacken in der Krone hast dann ist doch alles gut.Der Gutachter stellt weder neue Diagnosen fest noch prüft er Behandlungsmöglichkeiten.Diese Aussage verwundert mich sehr, denn ich habe es anders erlebt. Innerhalb sehr kurzer Zeit hat "mein RentenGutachter" nicht nur eine völlig neue Diagnose gestellt, sondern auch die vorher gestellte Diagnose für falsch erklärt obwohl mehrere Arztberichte vorlagen. (Die vorangegangene Diagnostik kam mit weit mehr Terminen und Sorgfalt zustande). Mich würde hier die Expertenmeinung interessieren obwohl es länger zurückliegt und auch keine offene oder strittige Situation vorliegt. (die Befürwortung der EMR traf der Gutachter ebenso wie die behandelnden Ärzte ) Mich beschäftigt diese Unklarheit immer noch sehr. Sehr gern würde ich wissen welche Diagnose stimmt - befürchte jedoch, dass eine neue Diagnostik noch mehr Verwirrung und nur eine weitere Meinung ergibt. Das Vertrauen ist futsch. Eine falsche Diagnose zieht ja auch eine Fehlbehandlung nach sich - deswegen habe ich aus Besorgnis die eigentlich geplante Behandlung danach nicht mehr fortgeführt. Hat der Gutachter damals über das Ziel hinausgeschossen mit seiner 40-Minuten-Neudiagnostik, die ja eigentlich eine Zwangsdiagnostizierung war (da ich über eine Diagnostik nicht informiert war und nicht zustimmte)? Es gibt doch sicher klare Richtlinien für Begutachtungen? Es wäre nett wenn hier nur der Experte antwortet, da mir andere Erfahrungen da nicht weiterhelfen. Dankesehr.
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