Der Medizinische Dienst der Rentenversicherung ist den jeweiligen Rentenversicherungsträgern angegliedert.
Ob Ihr Gutachter jedoch Mitarbeiter des Sozialmed. Dienstes ist, kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen, da im Einzelfall auch sogenannte Fremdgutachter eingeschaltet werden.
Selbst wenn Ihr Gutachter jedoch dem Med. Dienst angehört, wird dieser nicht persönlich an der (Widerspruchsausschuss-)Sitzung teilnehmen. Jedoch wird das entsprechend vom Gutachter gefertigte Gutachten und die Stellungnahme des Med. Dienstes bei der Entscheidung mit einbezogen.
Sollten Sie noch keinen Widerspruch eingelegt haben und der Rentenbescheid noch nicht erteilt worden sein, findet keine Sitzung zur Entscheidung über Ihren Rentenantrag statt. Dann wird die Stellungnahme des Arztes dem Juristen/Referenten Ihres Rentenversicherungsträgers vorgelegt, der dann entscheidet, sodass Ihnen anschließend der entsprechende Bescheid erteilt wird.
Bezüglich Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen leider keine verläßliche Antwort geben.