Hallo Marie-Luise,
ein Gutachten des Sozialmedizinischen Dienstes der Rentenversicherung stellt fest, inwiefern eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Das Gutachten stellt fest, ab welchem Zeitpunkt medizinische Einschränkungen vorliegen. Der Leistungsfall, also der Eintritt der gesundheitlichen Einschränkung, kann auch in der Vergangenheit liegen und hängt vom tatsächlichen Eintritt ab. Von einer Gültigkeit kann man daher nicht sprechen. Es ist immer nach aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Begutachtung/der Erstellung des Gutachtens erstellt worden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung