Hallo Kucki,
nach welchen Kriterien das sozialmedizinische Gutachten erstellt worden ist, können wir in einem Forum nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die behandelnden Ärzte. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Akteneinsicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen, um die einzelnen Kriterien des Rentengutachtens nachvollziehen zu können. Dieses kann auch mit dem zuständigen Hausarzt besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung