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Experten-Antwort

Medizinisches Gutachten ohne Berücksichtigung der Sinne Sehen und Hören möglich?

von Kucki19.06.2024 | 11:52
322 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Ehemann ist am Rücken erkrankt und kann seit 3 Jahren nicht arbeiten. Ein Gutachten wurde von Orthopäden zur Rehabilitatation oder Rente erstellt. Warum werden starke Beeinträchtigung wie Sehen und Hören nicht mehr berücksichtigt bei der Sozialmedizinischen Bewertung, insbedondere wenn Berichte zur Erkrankung der RV und Gutachter vorlagen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kucki,

nach welchen Kriterien das sozialmedizinische Gutachten erstellt worden ist, können wir in einem Forum nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die behandelnden Ärzte. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, Akteneinsicht bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen, um die einzelnen Kriterien des Rentengutachtens nachvollziehen zu können. Dieses kann auch mit dem zuständigen Hausarzt besprochen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

Königam 19.06.2024 | 11:55
Die ist kein medizinisches Forum, daher kann Ihre Frage hier nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich an die behandelnden Ärzte.
Falsche Baustelleam 19.06.2024 | 12:15
Glauben Sie ernsthaft, dass Sie hier in einem öffentlichen, anonymen Forum der Rentenversicherung (!) zu einem Fall, den niemand hier kennt, fachmedizische (!) Antworten erhalten werden? Besprechen Sie das doch bessr mit Ihren Ärzten und legen Sie ggf. Widerspruch ein. Die Sozialverbände VdK oder SoVD können ebenfalls hilfreiche Beratung leisten zur der Frage des weiteren Vorgehens. Ansonsten gibt es auch geeignete Fachanwälte.
Fredam 19.06.2024 | 12:29
Sehen und hören wird im Alter bei allen schlechter, kann man nicht viel dran machen, außer Sehhilfe und Hörgerät. Schlechtes Sehen und Hören führen aber garantiert nicht zu einer Berentung. Selbst im Extremfall völlig taub nicht, bei blind vielleicht, aber es gibt auch reichlich Blinde und Sehschwache, welche trotzdem arbeiten. Was würden Sie sich von einer Würdigung versprechen? Höchstens eine Einschränkung von entsprechenden Tätigkeiten.
Kuckiam 19.06.2024 | 14:32
Erstaunlich was man hier für OT Antworten erhält. Werden hier extra beschäftigt die inangenehme Fragen verhindern oder niedermachen? Warum schreibt man hier so am Thema vorbei? Es geht hier um das Berichtswesen einer medizinischen Begutachtung, dabei kommt es nicht an ob nun GDB 90, 70 oder 50 %. Es ist aber sehr interessant wie sich die RV hier anden das Felt überlässt...
Kuckiam 19.06.2024 | 16:01
Wer mich beleidigt bestimme immmer noch ich. Ein Forum der Deutschen Rentenverischerung in dem Menschen mit Behinderung oder auch Legastheniker, durch Typer wie Dir zu verunglimpft werden sollen, gehört geschlssen. Lach nur - ich denke die große Mehrzahl lacht über Deinen Kommentar nicht!
möglich am 19.06.2024 | 21:36
Weder Einschränkungen beim Hören noch beim Sehen führen zwingend zur beruflichen Problemen. Vieles lässt sich inzwischen über Hilfsmittel lösen. Und ein Orthopäde beurteilt in erster Linie sein Fachgebiet. Wichtig ist nur, dass am Ende alle gesundheitlichen Probleme bei der Entscheidung über mögliche Leistungen angemessen berücksichtigt werden.
Praxisam 20.06.2024 | 08:21
Der Sozialmedizinische Dienst zieht sämtliche Unterlagen zur Beurteilung heran, nicht nur das Gutachten aus einer von mehreren Fachrichtungen. Eventuell sind ja die eingereichten Unterlagen zum Hör- und Sehvermögen aussagekräftig genug, so dass keine extra Begutachtung erforderlich ist. Also warten Sie erstmal den Bescheid ab.
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