Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

mehr als 1 Jahr?

von konkrete Nachfrage20.09.2007 | 18:03
1159 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich habe einen Beruf, den man nur im Ausland ausüben kann und bin von einer deutschen Firma mit Festvertrag nach dt. Gesetz entsandt. Habe früher öfter den Einsatzort gewechselt, bin jetzt in Tunesien, habe im letzten Sommer hier ein Kind bekommen, da ich nach Beginn Mutterschutz auch nicht mehr fliegen durfte... jetzt hat meine Firma bis Ende Okt. eine Ausnahmevereinb. beantragt, aber spätestens ab Jan. 08 MUSS ich mind. 2 Monate +1Tag den Einsatzort wechseln, (meine Tochter ist erst 14 Mon. und braucht eine zuverl. Babysitterin, ich arbeite vollzeit) sonst entfällt mein gesamter Versicherungsschutz, Krankenvers., Rente, sozial-, alles. Ich zahle seit 20 Jahren ein... Das ganze ist ein Schock, denn bis vor kurzem hiess es noch: bis zu 5 Jahren im selben Land, sonst anschl. selbst versichern, oder im Einsatzland versichern... (auf einmal ist es jetzt) Ich bin hier nicht verheiratet (zusammen lebend ja) also rechtl. keine Sonderstellung, sondern Ausländerin. Hier würde ich mich nicht versichern können... Die Branche ist krisenanfällig, wenn etwas passiert, wird TN gestrichen und evtl. müsste ich dann in ein anderes Land... Soll ich mich dann dort neu als Renten- u. Krankenvers. anmelden...? Den Arbeitgeberanteil, den bisher die Firma gezahlt hat, muss ich bei Selbstvers. in Deutschland selbst zahlen und bekomme ihn nicht als Bonus auf mein Konto zusätzl., dann arbeite ich praktisch nur noch für meine Vers. und Altersvorsorge??? Kann man sich wenigstens einen Teil des späteren Rentenanspruchs, den ich mal gehabt hätte, auszahlen lassen, bevor ich der deutschen Sicherheit Ade sage, so wie die Rückkehr-Prämie, die viele Türkische Familien vor einigen Jahren bekommen haben??? Ich fühle mich hier sehr alleingelassen. Ganz vielen Dank für einen Ratschlag und liebe Grüsse,

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach Auslaufen der Ausnahmevereinbarung unterliegen Sie nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften sondern grundsätzlich denen des jeweiligen Beschäftigungsstaates. Zwi-schen Deutschland und Tunesien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Daher können im Rentenfall die dort zurückgelegten Versicherungszeiten mit deutschen Zeiten zusammen-gerechnet werden.

Bitte sehen Sie es mir nach, dass im Rahmen dieses Forums nicht konkreter auf Ihren Ein-zelfall eingegangen werden kann, da bei Ihnen derart viele persönliche Faktoren eine Rolle spielen. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage bitte schriftlich unter konkreter Schilderung Ihrer persönlichen Verhältnisse an Ihre zuständigen Renten- und Krankenversicherungsträger richten.

1 Antworten

mehr als 1 Jahram 21.09.2007 | 16:44
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026