Hallo BSK55,
Sie haben insofern recht, dass durch die Sonderzahlungen nicht der Abschlag an sich beseitigt wird, sondern nur der durch den Abschlag bedingte Rentenverlust. In diesem Punkt hat der Autor des Artikels nicht ganz sauber formuliert. Das Ergebnis ist unabhängig von der Formulierung dasselbe. Durch die Ausgleichszahlung wird der gleiche Rentenbetrag erreicht, den man ohne Abschläge hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung