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Experten-Antwort

Mehr Arbeitnehmer zahlen Sonderbeiträge für frühe Rente/Artikel 8.2.

von BSK5508.02.2021 | 14:28
99 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, der Artikel suggeriert, dass die Abschläge durch die Sonderzahlung entfallen. Dies ist aber nicht der Fall. Man kann zwar die Minderung der Rente aufgrund von Abschlägen durch Sonderzahlungen auffüllen; hat aber bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente trotzdem Abschläge von 0,3% pro Monat vor dem abschlagsfreien Zeitpunkt der entsprechenden Rente. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo BSK55,

Sie haben insofern recht, dass durch die Sonderzahlungen nicht der Abschlag an sich beseitigt wird, sondern nur der durch den Abschlag bedingte Rentenverlust. In diesem Punkt hat der Autor des Artikels nicht ganz sauber formuliert. Das Ergebnis ist unabhängig von der Formulierung dasselbe. Durch die Ausgleichszahlung wird der gleiche Rentenbetrag erreicht, den man ohne Abschläge hätte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W°lfgangam 09.02.2021 | 01:15
...Sie sollten dabei (auch) berücksichtigen, das 'potente' AG weiterhin im Rahmen der internen ATZ-Regelungen den halben Abschlag ausgleichen/auf die Betriebsrente oben drauf satteln - sofern DAS im Hintergrund steht/bloße Vermutung von mir - sonst würde eine Ausgleichszahlung ja auch ziemlich verpuffen ;-) Dass der eigentliche Abschlag durch Ausgleichszahlung damit hier + allgemein nicht mindernd für diese EP auf die Rente wirkt, dürfte allseits bekannt sein ...den von Ihnen zitierten Artikel habe ich mir deswegen nicht mal angeschaut - steht da tatsächlich *Bullshit drin? :-) Gruß w.
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