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Experten-Antwort

Mehr Rente ab Juli

von Willi05.07.2017 | 23:03
1166 Ansichten
12 Antworten
Hallo - ich bin seit 1.7.2016 Altersrentner. Dieser Tage erhielt ich Post von der DRV-Bund- mit dem Hinweis das meine Altersrente per 1.8 um 1,9% erhöht werden soll. Ist das richtig? Alle Welt schreibt doch, das die Rente per 1.7 sind um diesen Prozentbetrag ändern soll...Ich bin jetzt ein wenig ratlos. Kann mich da bitte mal jemand aufklären? Lohnt da ein Widerspruch? Viele Grüsse Willi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2017 | 10:49

Hallo Willi,

alle Rentenbezieher der Deutschen Rentenversicherung bekommen noch bis Ende Juli die jährliche Rentenanpassungsmitteilung durch den Rentenservice postalisch zugesandt.

Die Rentenerhöhung gilt für alle Rentner ab 01.07.2017.

Es ist wichtig zu unterscheiden wann der Rentenbeginn war. Davon hängt der Zahlungszeitpunkt der Rente ab. Stichtag ist der 01.04.2004.

Rentner, die ihre Rente bereits vor dem 01.04.2004 bezogen haben, erhalten die Rente weiterhin im Voraus ausgezahlt. D.h. am 30.06.2017 wurde die erhöhte Juli-Rente überwiesen.

Rentner, die erst seit dem 01.04.2004 die Rente beziehen, erhalten die Rente erst am Ende eines Monats rückwirkend überwiesen. D.h. die erhöhte Rente für Juli wird am 31.07.2017 überwiesen.

In Ihrem Fall wird somit die erhöhte Juli-Rente am 31.07.2017 überwiesen.

11 Antworten

Klugpuperam 06.07.2017 | 06:19
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein Schreiben mit der Aussage 1.8. bekommen haben. (Das mit der Rentenerhöhung zu tun hat.) Ihre Rente wird nachschüssig gezahlt, somit bemerken Sie Rentenerhöhung zum 1.7. erst am 31.07., gefühlt also erst am 01.08., vielleicht rührt Ihre Verwirrung daher. Sollten Sie wirklich ein Schreiben mit der Angabe 1.8. bekommen haben, dann betrifft das einen andeten Umstand als die Rentenanpassung. Ggf. sollten Sie mit dem Schreiben in die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle gehen und sich einmal erläutern lassen, was es mit diesem Schreiben auf sich hat.
Schießl Konradam 06.07.2017 | 10:24
Bin seit 1.9.1996 Rentner, habe meine Rente, erhöht um 1,9%, bereits am 30.6.2017 für Monat Juli gutgeschrieben bekommen. Sie erhalten erstmals am Freitag, den 28.7.2017-nachschüssig- aber auch um 1,9% höher, gutgeschrieben für Juli 2017. MfG.
habenixxam 06.07.2017 | 21:45
Ein Hinweis z. B. EMRentner: Die postalische Information durch den Rentenservice bei Erhöhung von KK-Beiträgen, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag erfolgt nur auf dem Kontoauszug. So ist der Abzug (Versicherte tragen die Last) auch von der Armuts-Rente stets möglich. Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
Fastrentneram 06.07.2017 | 22:30
Ein Hinweis z. B. EMRentner: Die postalische Information durch den Rentenservice bei Erhöhung von KK-Beiträgen, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag erfolgt nur auf dem Kontoauszug. So ist der Abzug (Versicherte tragen die Last) auch von der Armuts-Rente stets möglich. Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
Ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt. Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden!
William 07.07.2017 | 11:46
Klugpuper schrieb

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein Schreiben mit der Aussage 1.8. bekommen haben. (Das mit der Rentenerhöhung zu tun hat.)

Ihre Rente wird nachschüssig gezahlt, somit bemerken Sie Rentenerhöhung zum 1.7. erst am 31.07., gefühlt also erst am 01.08., vielleicht rührt Ihre Verwirrung daher.

Sollten Sie wirklich ein Schreiben mit der Angabe 1.8. bekommen haben, dann betrifft das einen andeten Umstand als die Rentenanpassung. Ggf. sollten Sie mit dem Schreiben in die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle gehen und sich einmal erläutern lassen, was es mit diesem Schreiben auf sich hat.

Geschätze KollegInnen, vielen Dank für die vielen Antworten, die mich im Vorgehen bestätigen. Zur Info: Ich habe Widerspruch eingelegt bei DRV-Bund- diesen zurückerhalten mit dem Hinweis, daß meine Unterschrift fehle...Kein Wort über den offensichtlichen Fehler der DRV. Man müsse die Vorschrift einhalten so der Hinweis von der Behörde und ich habe noch Zeit bis zum 27.7. Mein Gott-Walter - nun ich habe es getan und 70 Cent geopfert und warte nun auf die Stellungnahme der DRV. Im Grunde ging es mir eigentlich nur darum, die DRV auf den Fehler hinzuweisen, der dem Anschreiben zu entnehmen war; das Anschreiben wurde sicherlich tausendfach versandt... Leider geht das Einhalten der Vorschrift vor - ein Dreifach-Hoch darauf.
habenixxam 10.07.2017 | 00:06
Schorsch schrieb

Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.

Wo liegt also Ihr Problem?

MfG

Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt. Wo liegt also Ihr Problem? MfG
Das Problem: 1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern. 2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird. MfBg
habenixxam 10.07.2017 | 16:34
GroKo schrieb

Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.

Wo liegt also Ihr Problem?

MfG

[/quote]

Das Problem:

1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern.

2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird.

MfBg

[/quote]

Geh arbeiten.

Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt. Wo liegt also Ihr Problem? MfG
Das Problem: 1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern. 2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird. MfBg
Geh arbeiten.
@Groko - wieder so ein trolliger Spaltpilz - Deutschland ganz unten, bemühe dich bitte in weniger destruktive Verhaltensweise und aggressiven Kurzkommentar. Worum gehts dir? Erst die Billigjobs, wie ein moderner Tagelöhner, dann die Tafel?
Genervteram 10.07.2017 | 21:41
Und habenixx, was hat Ihnen Ihr Beitrag jetzt gebracht? Nix!
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