Hallo Willi,
alle Rentenbezieher der Deutschen Rentenversicherung bekommen noch bis Ende Juli die jährliche Rentenanpassungsmitteilung durch den Rentenservice postalisch zugesandt.
Die Rentenerhöhung gilt für alle Rentner ab 01.07.2017.
Es ist wichtig zu unterscheiden wann der Rentenbeginn war. Davon hängt der Zahlungszeitpunkt der Rente ab. Stichtag ist der 01.04.2004.
Rentner, die ihre Rente bereits vor dem 01.04.2004 bezogen haben, erhalten die Rente weiterhin im Voraus ausgezahlt. D.h. am 30.06.2017 wurde die erhöhte Juli-Rente überwiesen.
Rentner, die erst seit dem 01.04.2004 die Rente beziehen, erhalten die Rente erst am Ende eines Monats rückwirkend überwiesen. D.h. die erhöhte Rente für Juli wird am 31.07.2017 überwiesen.
In Ihrem Fall wird somit die erhöhte Juli-Rente am 31.07.2017 überwiesen.
Ob im Voraus oder im Nachhinein gezahlt. Das Geld kann nur einmal ausgegeben werden!Ein Hinweis z. B. EMRentner: Die postalische Information durch den Rentenservice bei Erhöhung von KK-Beiträgen, Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag erfolgt nur auf dem Kontoauszug. So ist der Abzug (Versicherte tragen die Last) auch von der Armuts-Rente stets möglich. Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein Schreiben mit der Aussage 1.8. bekommen haben. (Das mit der Rentenerhöhung zu tun hat.)
Ihre Rente wird nachschüssig gezahlt, somit bemerken Sie Rentenerhöhung zum 1.7. erst am 31.07., gefühlt also erst am 01.08., vielleicht rührt Ihre Verwirrung daher.
Sollten Sie wirklich ein Schreiben mit der Angabe 1.8. bekommen haben, dann betrifft das einen andeten Umstand als die Rentenanpassung. Ggf. sollten Sie mit dem Schreiben in die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle gehen und sich einmal erläutern lassen, was es mit diesem Schreiben auf sich hat.
Geschätze KollegInnen,
vielen Dank für die vielen Antworten, die mich im Vorgehen bestätigen.
Zur Info: Ich habe Widerspruch eingelegt bei DRV-Bund- diesen zurückerhalten mit dem Hinweis, daß meine Unterschrift fehle...Kein Wort über den offensichtlichen Fehler der DRV.
Man müsse die Vorschrift einhalten so der Hinweis von der Behörde und ich habe noch Zeit bis zum 27.7.
Mein Gott-Walter - nun ich habe es getan und 70 Cent geopfert und warte nun auf die Stellungnahme der DRV.
Im Grunde ging es mir eigentlich nur darum, die DRV auf den Fehler hinzuweisen, der dem Anschreiben zu entnehmen war; das Anschreiben wurde sicherlich tausendfach versandt...
Leider geht das Einhalten der Vorschrift vor - ein Dreifach-Hoch darauf.
Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
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Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.
Wo liegt also Ihr Problem?
MfG
[/quote]
Das Problem:
1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern.
2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird.
MfBg
[/quote]
Geh arbeiten.
[/quote]
@Groko - wieder so ein trolliger Spaltpilz - Deutschland ganz unten, bemühe dich bitte in weniger destruktive Verhaltensweise und aggressiven Kurzkommentar. Worum gehts dir?
Erst die Billigjobs, wie ein moderner Tagelöhner, dann die Tafel?
Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.
Wo liegt also Ihr Problem?
MfG
Das Problem: 1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern. 2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird. MfBgEin Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt. Wo liegt also Ihr Problem? MfG
Ein Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".
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Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.
Wo liegt also Ihr Problem?
MfG
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Das Problem:
1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern.
2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird.
MfBg
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Geh arbeiten.
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@Groko - wieder so ein trolliger Spaltpilz - Deutschland ganz unten, bemühe dich bitte in weniger destruktive Verhaltensweise und aggressiven Kurzkommentar. Worum gehts dir?
Erst die Billigjobs, wie ein moderner Tagelöhner, dann die Tafel?
Geh arbeiten.Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt. Wo liegt also Ihr Problem? MfGDas Problem: 1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern. 2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird. MfBg
Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt.
Wo liegt also Ihr Problem?
MfG
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Das Problem:
1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern.
2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird.
MfBg
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Geh arbeiten.
@Groko - wieder so ein trolliger Spaltpilz - Deutschland ganz unten, bemühe dich bitte in weniger destruktive Verhaltensweise und aggressiven Kurzkommentar. Worum gehts dir? Erst die Billigjobs, wie ein moderner Tagelöhner, dann die Tafel?Geh arbeiten.Das Problem: 1. Wir sind nicht bei Löhne und Gehältern. 2. EMRentner lt. Anspruchsvoraussetzungen aufstockend - z. B. 3. oder 4. Kapitel SGB XII - bei der Juli-Rentenanpassung - da die Leistungen zum 1.d.Monat im Voraus vom Sozialamt gezahlt werden, die Leistungen bereits im Juni verrechnet werden, aber die DRV-Rentenanpassung erst zum Ende des Monats Juli ausgezahlt wird. MfBgEin Krux, die "Rente" zum Ende d.M. auszuzahlen und bei SGB II/XII gilt zum 1.d.M. im Voraus als "Kredit".Löhne und Gehälter werden gewöhnlich auch nachschüssig gezahlt. Wo liegt also Ihr Problem? MfG
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