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mehr Rente bei 100%Schwerbehinderung?

von mike28.03.2008 | 18:13
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9 Antworten

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Meine Frau(48) erhält seit 1999 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit(damals60%)seit 2007 ist sie 100%Schwerbehindert erhöht sich auch die Erwerbsunfähigkeitsrente? hoffe mir kann jemand Auskunft geben besten Dank

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus rentenrechtlicher Sicht ergibt sich aufgrund der Zuerkennung von 100 % Schwerbehinderung keine Rentenerhöhung.

8 Antworten

Schiko.am 28.03.2008 | 21:31
Entschuldigung amadeus wenn ich nachhacke, dies macht sich immer schlecht. Trotzdem der hinweis, bei der rente sind 50 % das A und O für die antragstellung der rente für schwerbehinderte. Vielleicht hatte aber der anfragende im hinterkopf die steuerliche variannte, da schaut es natürlich ganz anders aus. Während bei 50% behinderung das zu versteuernde einkommen um 570 Euro sich ermässigt, sind es bei 100% 1.420 absetzbarer betrag. Ja sogar für hilflose und blinde 3.700 im jahr. M fG.
Wolfgang Amadeusam 28.03.2008 | 18:46
Hallo Mike, leider nein. Der Grad der Schwerbehinderung hat auf die Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente keinen Einfluß.
Wolfgang Amadeusam 28.03.2008 | 22:55
Hallo Schiko, bißchen seltsam Dein Hinweis auf die Schwerbehindertenrente. Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist abschlagsfrei. Die Schwerbehindertenrente könnte erst mit 64 Jahren und 2 bzw. 4 Monaten abschlagsfrei beantragt werden, also in ca. 16 Jahren!! Ob die Altersrente in 16 Jahren dann tatsächlich höher ist als die Erwerbsunfähigkeitsrente, ist sehr zweifelhaft. Schließlich hat der Gesetzgeber seit 1999 ganz schön im negativen Sinne an der Rentenberechnung gebastelt. Meinetwegen: Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, könnte man sagen, gehe in ca. 11 bis 12 Jahren einmal in die Beratung der Rentenversicherung, um abzuklären, ob es sinnvoll ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt, die Altersrente für Schwerbehinderte zu beantragen.
Betsiam 29.03.2008 | 08:30
Schiko hat lediglich darauf hingewiesen, dass, falls von der Rente Steuern bezahlt werden müssen, das Netto in Zukunft größer ist. Jeder Schwerbehinderte hat, in Abhängigkeit von seinem Behinderungsgrad, einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Wenn sich der GdB erhöht wird der Freibetrag eben höher. Im Endergenis zahlt man also weniger Steuern als vorher. Somit hat man am Ende ein höheres Netto. Sind bisher keine Steuern zu zahlen gewesen ändert sich nichts. Ich habe Schiko jedenfalls so verstanden, dass er das mit seinem Beitrag sagen wollte.
Michaelaam 29.03.2008 | 12:03
Felix hat recht. Wenn jemand einen zusätzlichen Hinweis geben kann, dann ist das ja in Ordnung. Aber an anderen besserwisserisch herumzumäkeln, obwohl die eigentlich nichts falsches gesagt haben, finden ich ehrlich gesagt schon etwas daneben.
Schiko.am 29.03.2008 | 09:53
Genau so war es gedacht, danke für ihren hinweis. Alles andere soll sich jeder leser selber reimen. MfG.
Felixam 29.03.2008 | 11:52
Wolfgang Amadeus hatte eigentlich auf eine klare Frage eine prägnante und klare Antwort gegeben. Wieso hat sich der Wichtighaber Schiko nicht darauf beschränkt, einfach ergänzende Hinweise zur Steuer zu geben - wenn er meint, dass das notwendig ist; aber nein, er musste an der Antwort von Wolfgang Amadeus mit abwertenden Aussagen herummäkeln. Aber wer das Forum schon länger verfolgt, weiss, dass das der Stil von Schiko ist, weil er sich ja für den Oberexperten hält.
G`SCHEIT`LEam 29.03.2008 | 18:43
SCHIKO hat hier mildernde Umstände... Bei der Redaktion ist er hoch angesehen, weil er ein braune Zunge hat.... Er wird immer seniler.... mfg G`
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