Der Rentner soll den Flüchtlingsausweis C im Original oder als beglaubigte Fotokopie dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorlegen. Dort wird geprüft, ob eine Ersatzzeit im Monat der Flucht aus der ehemaligen DDR sowie ggf. eine Anschlussersatzzeit in Frage kommt. Sofern diese bereits anerkannt wurde, ist sie im Versicherungsverlauf des Rentenbescheides unter dem Begriff "Flucht / Vertreibung" zu erkennen