Hallo Bonner,
wir haben bisher keine Erkenntnisse darüber, dass nächstes Jahr der Rentenversicherungsbeitrag niedriger werden soll.
Die neue Bundesregierung hat bisher nur geplant, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden sollen. Außerdem sollen zukünftig die Arbeitgeber den halben Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, das heißt, bei der Krankenversicherung soll zur paritätischen Beitragstragung zurückgekehrt werden.
Die Höhe der Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung wird von der Entwicklung des Durchschnittsentgelts sowie des Beitragssatzes beeinflusst. Da zwar der Beitragssatz im nächsten Jahr voraussichtlich gleich bleibt, das Durchschnittsentgelt aber wohl steigen wird, wird der Ausgleich der Rentenminderung bei Zahlung im nächsten Jahr teurer werden.
Wegen der steuerlichen Absatzbarkeit könnte es aber zweckmäßig sein, die Zahlung auf mehrere Jahre zu verteilen. Innerhalb eines Jahres dürfen jedoch maximal zwei Teilzahlungen erfolgen. Die Auswirkungen der Zahlung auf die Steuer sollten Sie mit Ihrem Steuerberater besprechen.