Liebe(r) A. Berg,
für die Dauer der Umschulung haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses wird wegen der Kindererziehung im erhöhten Satz von 75 % statt 68 % der Berechnungsgrundlage gewährt.
Mehrbedarfe aufgrund der Kindererziehung existieren hierfür im Rahmen der Übergangsgeldberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung nicht. Sofern das Übergangsgeld nicht ausreicht, um Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu decken, empfehlen wir Ihnen die Vorsprache beim Grundsicherungsträger.
Sofern Ihrerseits Hilfebedarf besteht, kann dieser nur auf Antrag geprüft und gewährt werden.
Liebe Grüße!