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Mehrere Begutachtungen - normales Procedere oder schlechtes Zeichen?

von Überfordert08.11.2019 | 17:06
813 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Eine Frage zum Procedere bei der EM-Renten-Verlängerung. Mittlerweile war ich bereits bei 2 Gutachtern und soll nun zum 3. Mal zu einem weiteren Gutachter einer anderen (nicht primär rentenbegründenden) Fachrichtung. Kommt es zu diesen weiteren Begutachtungen jeweils nur, wenn die vorherigen Gutachter den Antragsteller als erwerbsfähig eingeschätzt haben oder wird grundsätzlich eine umfassende Begutachtung aller gesundheitlichen Baustellen durchgeführt? Ich bin sehr verunsichert! Danke für Antworten!

7 Antworten

ADPam 08.11.2019 | 17:13
Das kann hier beim besten Willen keiner beantworten. Bei einem bedeuten mehrere Gutachter was positives, beim nächsten was negatives.
SuSiam 08.11.2019 | 18:06
Eine umfassende Begutachtung sollte in Ihrem Sinne sein. Besser einmal mehr, als das am Ende moniert werden muss, dass nicht alles berücksichtigt wurde. Mehrere Krankheiten können mehrere Gutachter bedeuten. Mitunter führen Erkrankungen einer Fachrichtung zu Begleiterscheinungen einer anderen und nur in Kombination ist es relevant für eine Erwerbsminderung.
Unterfordertam 08.11.2019 | 18:16
Wie soll das denn jemand in einem Forum beantworten? Das können doch nur die in Ihren individuellen Fall involvierten Sozialmediziner! Manchmal kann man über Fragen hier nur schmunzeln.
Danielaam 09.11.2019 | 11:29
Das ist Oft ganz normal. Ich zb musste zweimal zur Reha ( orthopädisch und 3 Monate später psychosomatische) damit die DRV zwei Leistungsbeurteilung aus verschiedenen Fachrichtungen hatte. Das orthopädische Gutachten reichte nicht komplett aus für eine Erwerbsminderungsrente, aber es gab da schon einen Hinweis, das meine Psyche eine Rolle spielen könnte. Deswegen dieses Prozedere mit den zwei Gutachten.
Silviaam 11.11.2019 | 09:07
Hallo Überfordert Das komplexe Überprüfungsprocedere mittels unterschiedlichen Fachgutachten könnte für die DRV abschließend Aufschluss darüber geben, ob sich zukunftweisend Ihr Restleistungsvermögen überhaupt noch dahingehend einschneidend verbessern würde und man Ihnen die zuvor befristete EMR auch wiederum befristet verlängert, oder Ihnen gleich eine unbefristete EMR diesmal bescheiden wird. Mein damals erstes Verlängerungsgesuch zur EMR, mit gleichsam erneutem Fachgutachten, wurde abschließend mit einer unbefristeten EMR beschieden, da gutachterlich auch zukunftweisend von keiner Besserung/Steigerung der Restleistungsfähigkeit mehr ausgegangen wurde, ich gutachterlich als "Dauer erwerbsgemindert" eingestuft wurde. Gruß Silvia
Überfordertam 11.11.2019 | 13:52
Herzlichen Dank an (fast) alle Leute, die geantwortet und von ihren Erfahrungen berichtet haben! Mir kam nun auch schon der Gedanke, dass vielleicht die Beurteilungen/Begutachtungen nach den diversen Betrugsfällen gründlicher geworden sind. Ist einerseits natürlich verständlich und richtig, aber für mich im Augenblick schwierig. Alles Gute!
-am 11.11.2019 | 15:35
Hallo überfordert, von dieser Stelle hier können wir keine Aussage machen, ob eine weitere Begutachtung ein gutes oder schlechtes Zeichen ist. Jeder Fall ist anders und wird immer im Einzelfall entschieden. Ihr Rentenversicherungsträger ist bemüht, Ihren Gesundheitszustand vollständig zu erfassen und zu bewerten. Da kann es schon einmal erforderlich sein, dass mehrere Gutachter befragt werden, insbesondere wenn es um verschiedene Fachrichtungen geht. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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