Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

mehrere Beschäftigungen im Konzern

von Bianca26.11.2007 | 14:30
1576 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich prüfe gerade inwieweit ein Angestellter einer Organgesellschaft in weiteren Betrieben des Konzerns angestellt werden kann. Beispiel: A ist angestellt im Betrieb Produktion. Zudem arbeitet er 5 Stunden in der Woche im Betrieb Vertrieb. Die Betriebsteile sind eigenständig. Lediglich zur Umsatzsteuer werden sie gemeinsam veranlagt. Ist es so, das die Beschäftigungen ín den jeweiligen Betriebsteilen abgerechnet werden können? Das würde dann bedeuten, das der Produktionmitarbeiter ein Vollzeitgehalt empfängt und dazu im Bereich Vertrieb angestellt wird und hier beispielsweide einen Minijob aufnehmen kann ohne dass diese Beschäftigungen als Einheit zu betrachten sind. Wo kann man dazu was nachlesen?

5 Antworten

Falsches Forumam 26.11.2007 | 14:52
Fier sind Sie falsch. Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
***am 26.11.2007 | 15:27
Ihre Frage betrifft nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung, sondern mehrere Zweige der Sozialversicherung. Die Beurteilung wird durch die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (das ist die Krankenkasse) vorgenommen.
Biancaam 26.11.2007 | 15:48
Verzeihung hatte gerade im Internet nach Antworten gesucht und voreilig und ohne näheres lesen einfach hier meine Frage notiert. Das Sozialversicherungsrecht ist manchmal zum verzweifeln. Trotzden Vielen Dank für Ihre nette Antwort (gemeint ist ***).
Unbekanntam 26.11.2007 | 19:30
Nicht die Sozialversicherung ist kompliziert in Ihrem Fall, sondern der Arbeitgeber, weil er sich das Leben schwerer macht.
Michael1971am 27.11.2007 | 06:58
Was Sie immer im Auge behalten sollten, ist der Grundsatz, dass es für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung nie auf die arbeitsvertragliche Ausgestaltung, sondern immer auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort ankommt. Muß z.B. der angesprochene Mitarbeiter für die 5 Stunden Mitarbeit im Bereich Vertrieb nicht mal seinen Arbeitsplatz verlassen, oder sind die Tätigkeiten zeitliche ineinander verflochten und nicht als zwei vollkommen unterschiedliche Beschäftigungsverhältnisse erkennbar, ist aller Voraussicht nach von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026