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Experten-Antwort

Mehrere Witwen

von Lucy07.06.2016 | 13:31
1836 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, es gibt doch Witwen-Renten an geschiedene Ehefrauen, oder? Wird dann diese Rente geteilt, also jede die Hälfte (bei dieser Gelegenheit: es wird oft bbehauptet, dass bei Moslems mit mehreren Frauen jede eine Hinternliebenenrete bekäme, aber doch auch aufgeteilt, oder? Wieso regt man sich dann darüber auf? In erster LInie interessiert mich aber, ob eine geschiedene Ehefrau eine Witwenrente bekommen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lucy,

Sie haben bereits zwei richtige Vorschriften genannt bekommen:

- § 91 SGB VI regelt die Teilung der Rente, wenn sowohl ein/e Witwe/r als auch eine/r vor 07/1977 geschiedene/r Ehegatte/in Anspruch haben.

- § 34 Abs. 2 SGB I regelt dagegen den Fall, dass nach ausländischem Eheschließungsrecht im Zeitpunkt des Todes mehrere rechtmäßige Ehefrauen vorhanden sind. Auch dann wir die Rente aufgeteilt.

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2 Antworten

asdfasdfam 07.06.2016 | 13:57
Hallo, Anspruch auf "Geschiedenenrente" besteht nur, wenn die Ehe vor dem 01.09.1977 geschieden wurde. Die Anzahl dürfte sich in Grenzen halten. Nichtsdestotrotz (auch in Bezug auf Ihrem Islam-Vermerk), der auch in der Praxis vorkommt, ist soetwas natürlich auch gesetzlich geregelt § 34 Abs. 2 SGB I "Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente werden anteilig und endgültig aufgeteilt." Dabei wird der allgemeine Anspruch auf die Witwen- bzw. Witwerrente ausgerechnet und dies dann, im Verhältnis zur Ehedauer, aufgeteilt; also nicht zwangsläufig eine hälftige Aufteilung.
???am 07.06.2016 | 14:01
Ja, eine Hinterbliebenenrente an den früheren Ehegatten (auch für Männer) gibt es. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Die Aufteilung erfolgt ggf. nach § 91 SGB VI.
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